Flächennutzungsplan wird auch in Eschbronn fortgeschrieben

Eschbronn. Die Verwaltungsgemeinschaft Dunningen/Eschbronn möchte den Flächennutzungsplan fortschreiben. Im Rahmen des Verfahrens werden voraussichtliche Bedarfe für bestimmte Nutzungen wie Wohnen oder Gewerbe errechnet und mit den vorhandenen Flächen und Möglichkeiten verglichen.

Sofern sich Bedarf ergibt, der mit den vorhanden Flächen nicht befriedigt werden kann, können Flächen neu ausgewiesen werden.

Am Beginn steht der Aufstellungsbeschluss. Die möglichen Flächen sind Grundlage für die Beteiligung der Bürger und die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange.

Unter Abwägung dieser Stellungnahmen wird ein Entwurf gefertigt, der dann wiederum der Bürgerschaft und den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt wird. Erst nach Abwägung der in diesem Verfahren eingebrachten Stellungnahmen erfolgt die endgültige Festlegung.

Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Wohnbauflächen in Seedorf und einer Gewerbefläche in Eschbronn. Erfasst werden soll in der Änderung des Flächennutzungsplanes auch die Lern- und Versuchsanlage des Obst- und Gartenbauvereins.

Die Berechnung für die Gemeinde Eschbronn hat ergeben, dass im Zuge dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplans kein weiterer Bedarf für die Ausweisung von Wohnbauflächen besteht. Die Hochrechnungen des Statistischen Landesamtes gehen davon aus, dass die Einwohnerzahl in Eschbronn im Planungszeitraum deutlich zurückgeht. Zwar wird auch berücksichtigt, dass durchschnittlicher Wohnraumbedarf pro Person weiter zunehmen wird. Dieser Effekt wird aber durch die rückläufige Einwohnerzahl in Eschbronn weitgehend aufgehoben.

Im Bereich Gewerbe wird der prognostizierte Bedarf mit den vorhandenen Restflächen nicht abgedeckt werden können. Hinzu kommt, dass es in Mariazell so gut wie keine ausgewiesenen Gewerbeflächen gibt. Deshalb soll im Zuge des Fortschreibungsverfahrens eine Gewerbefläche im Umfang von etwa 2,5 Hektar ausgewiesen werden. Es ist vorgesehen, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Pläne in der Zeit vom 28. April bis zum 30. Mai durchzuführen. Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung werden voraussichtlich im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.