Eine Gasheizung Foto: Hoppe Foto: Schwarzwälder-Bote

Versorgung Eschbronns wird zügig umgesetzt / 200 000 Euro Baukostenzuschuss

Eschbronn-Mariazell (lh). Nach mehreren Anläufen hat der Eschbronner Gemeinderat einem Konzessionsvertrag mit der EGT Energie GmbH Triberg zugestimmt. Dieser hat eine Dauer von 20 Jahren und orientiert sich stark am Mustervertrag des baden-württembergischen Städte- und Gemeindetags.

Bürgermeister Franz Moser wurde ermächtigt, kleinere Veränderungen vornehmen und den Vertragsbeginn bestimmen zu dürfen. Wie Moser erläuterte, sei es das Ziel dieses Vertrages, durch Bereitstellung und Betrieb eines Gasversorgungsnetzes unter Nutzung gemeindeeigener Grundstücke sowie öffentliche Straßen und Wege eine möglichst preisgünstige, umweltverträgliche und sichere Versorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden in Eschbronn mit Gas zu gewährleisten.

Hauseigentümer sollten bedenken, dass ihr Grundstück und Gebäude durch den Anschluss an das Gasnetz an Wert gewinne, was für einen späteren Verkauf von großer Bedeutung sein könne.

Mit dem Vollausbau der Kreisstraße 5563 bestehe jetzt die einmalige Chance auf einen günstigen Anschluss, der zu nichts verpflichte. Er wünsche sich von den Bürgern mehr Weitsicht über den morgigen Tag hinaus. Wer sich erst in zwei, drei Jahren entscheide, für den werde es schwieriger und teurer, gab der Bürgermeister zu bedenken.

Die Gemeinde Eschbronn wird der EGT Energie GmbH Triberg für die Erschließung eines Erdgasnetzes im Gemeindegebiet einen Baukostenzuschuss von 200 000 Euro gewähren. Dies befürwortete der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig, Bürgermeister Franz Moser sprach von einer historischen Stunde.

Das Vorhaben sei zuvor mit der EGT und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Rottweil abgestimmt worden.

Der Zuschuss müsse in 20 jährlichen Raten maximal in Höhe der jeweils anfallenden Konzessionsabgabe bezahlt werden, ab dem Tag des Vertragsbeginns. Der Baukostenzuschuss der Gemeinde werde den Anschaffungs- und Herstellungskosten in Abzug gebracht und reduziere sich durch weitere Anschlussnehmer entsprechend. Er könne auch in Form einer anteiligen Übernahme der Tiefbaukosten erbracht werden.

Eine Nachschusspflicht seitens der Gemeinde bestehe nicht, sollte der Betrag die Höhe von 200000 Euro in Form von Konzessionsabgaben nicht erreichen.

Unabhängig davon werde die EGT mit ihren künftigen Anschlussnehmern direkt abrechnen, erläuterte Moser die vertraglich festgelegte Vorgehensweise.