Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereichs / Gemeinderat hat keine Bedenken

Eschbronn-Mariazell (lh). Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung zwei Bauanträgen sein Einvernehmen erteilt.

Beim Bauantrag der Bauherrengemeinschaft Czerny und Gaiselmann im Bereich "Am Harzwald 1" handelt es sich um eine Nutzungsänderung und Umbau des bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäudes zu reinen Wohnzwecken.

Wie Bürgermeister Franz Moser den Räten erläuterte, sei das Gebäude im Außenbereich rechtmäßig errichtet worden. Dieses werde bis auf den Anbau eines Balkons, Dachgauben, neuen Türen und Fenster in seiner Außenansicht nicht verändert. Die Erweiterung sei im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Antragsteller angemessen. Das Vorhaben, jeweils auf Geschossebene eine komplette Wohnung zu errichten, werde durch die Tatsache gerechtfertigt, dass der Eigentümer und seine Familie die neu entstehende Wohnung selbst nutzt, erläuterte der Bürgermeister.

Gemeinderat Jochen Auber wies auf den katastrophalen Zustand des Zufahrtswegs zum Gebäude hin, den nach Ansicht von Ratskollege Manfred Schmieder nicht die dortigen Eigentümer, sondern landwirtschaftliche Fahrzeuge verursacht hätten.

Etwas schwieriger stellte sich die Situation des Bauantrags von Versicherungsunternehmer Bernd Flaig dar. Dieser plant den Abbruch eines Schuppens und Neubau einer Doppelgarage mit Heizraum und Büroräumen darüber auf einem Grundstück im Mühlweg in Mariazell.

Das geplante Gebäude, so Moser, mit einem etwas geringeren Grundriss als der Schuppen stehe im räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung des Antragstellers im Mühlweg 30. Das Vorhaben liege knapp außerhalb des Geltungsbereichs der Abrundungssatzung. Weshalb die bislang bebauten Grundstücke nicht in den Geltungsbereich aufgenommen worden seien, sei ihm nicht bekannt. Er empfehle deshalb, bei der anstehenden Fortschreibung der Abrundungssatzung diese Baufläche mit aufzunehmen.

Auch diesen Bauantrag befürwortete das Ratsgremium einstimmig.