Der ehemalige Neurologe Ernst Jansen praktizierte auch jahrelang an mehreren deutschen Kliniken. Foto: dpa

Weil er laut der Richter bei neun Patienten "absichtlich" unheilbare Krankheiten diagnostiziert hatte, muss der niederländische Skandalarzt Ernst Jansen drei Jahre ins Gefängnis.

Weil er laut der Richter bei neun Patienten "absichtlich" unheilbare Krankheiten diagnostiziert hatte, muss der niederländische Skandalarzt Ernst Jansen drei Jahre ins Gefängnis.

Almelo - Immer wieder diagnostizierte Ernst Jansen fälschlicherweise unheilbare Krankheiten - jetzt ist der niederländische Skandalarzt zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Neurologe habe bei neun Patienten bewusst unheilbare Krankheiten wie Alzheimer und Multiple Sklerose festgestellt, obwohl die Patienten daran nicht gelitten hätten, urteilte das Strafgericht in Almelo am Dienstag. Mit seinen Fehldiagnosen habe er sich der schweren Körperverletzung schuldig gemacht.

Jansen sei auch schuld am Tod einer Frau, die nach der Diagnose Alzheimer Suizid beging. Der Mediziner, der bis Ende 2012 in Heilbronn und zuvor an mehreren anderen deutschen Kliniken gearbeitet hatte, muss seine Strafe zu einem späteren Zeitpunkt antreten.

In diesem wohl größten medizinischen Strafprozess der Niederlande ging es um insgesamt neun Fälle von 1994 bis 2004. Insgesamt soll Jansen bei über 200 Patienten fälschlicherweise unheilbare Krankheiten festgestellt und behandelt haben. Die meisten Patienten wurden bereits außergerichtlich entschädigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

"Darauf haben wir so lange gewartet"

Der 68-jährige Jansen verfolgte die fast zwei Stunden dauernde Verkündung des Urteils äußerlich unbewegt. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Die Opfer reagierten erleichtert und ergriffen. „Darauf haben wir so lange gewartet“, sagte Ineke Damink, bei der Jansen Alzheimer festgestellt hatte. „Drei Jahre - ich bin so froh.“

Das Gericht erklärte, es halte den in einen dunklen Anzug gekleideten Jansen für „uneingeschränkt“ verantwortlich. „Der Angeklagte hat seine medizinische Sorgfaltspflicht ernsthaft verletzt“, sagte Richter Marcel Bordenga. Er habe Untersuchungsergebnisse ignoriert, die seine Diagnose widerlegt hätten. Seine Patienten behandelte er oft über Jahre mit schwersten Medikamenten.

Jansen hatte vor dem Gericht zwar Beurteilungsfehler eingeräumt, die jedoch mit einer Medikamentensucht begründet. Gutachter bescheinigten ihm zudem eine narzistische Persönlichkeitsstörung. Doch für das Gericht waren dies keine mildernden Umstände.