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Epfendorf Plan tangiert Märkte derzeit nicht

Schwarzwälder-Bote, vom 12.08.2010 20:33 Uhr

Von Bernd Lamberth Epfendorf. Ohne große Diskussion passierte die erneute Beteiligung der Gemeinde Epfendorf an der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg in Bezug auf Einzelhandelsgroßprojekte den Gemeinderat: Mit einer Gegenstimme gab das Gremium der Fortschreibung grünes Licht.

Wie Bürgermeister Karl-Heinz Villinger dem Gremium erläuterte, habe die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg bereits Anfang Mai beschlossen, das Verfahren zur erneuten Beteiligung der öffentlichen und privaten Planungsträger sowie der Öffentlichkeit gemäß Landesplanungsgesetz einzuleiten. Der Verwaltung sei nun ein Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme übersandt worden. Bereits im Oktober 2008 sei Epfendorf um eine Stellungnahme zum Thema "großflächiger Einzelhandel" gebeten worden, erinnerte Villinger. Damals habe der Gemeinderat sich unter der Zielsetzung, Erweiterungsmöglichkeiten für die existierenden Nahversorgungsbetriebe sowie die Ansiedlung neuer Betriebe im Fall einer Geschäftsaufgabe der bestehenden Versorger zu sichern. Inzwischen habe man klären können, dass diese Möglichkeiten von der Fortschreibung des Regionalplanes nicht tangiert seien, erklärte Villinger.

Bis 800 Quadratmeter gibt’s keine Probleme

Der Bürgermeister ging anschließend auf die Inhalte des erneuten Beteiligungsverfahrens ein. Dazu gehören die Standortkriterien für Einzelhandelsgroßprojekte, die Ausweisung von Gebieten für großflächigen Einzelhandel, die räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben sowie die Erarbeitung von kommunalen Entwicklungskonzepten und die Anpassung von Bebauungsplänen. Villinger wies darauf hin, dass Einzelhandelsbetriebe unter einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche laut Rechtsprechung "nicht regionalbedeutsam" und daher im Zuge der Regionalplanung nicht regelungsbedürftig seien. Solche Betriebe dürften sich auch weiterhin in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion – dieser Definition entspreche Epfendorf – ansiedeln. Dies könne durch einen Bebauungsplan geregelt werden.

Derzeit, so der Bürgermeister, sei die Grundversorgung in Epfendorf gesichert, so dass kein aktueller Handlungsbedarf bestehe. Allerdings solle die Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet sein, erklärte Villinger. Sollte es darum zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein, dass ein Markt mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche benötige, müsste eine Einzelfallprüfung stattfinden, in der Für und Wider abgewogen werden sollen.

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