Am Trichtenbach soll der Gewässerentwicklungsplan als erstes angewendet werden. Dort sollen Experten vom Büro faktorgrün prüfen, inwieweit der Bach ökologischen Leitbildern entspricht und an welchen Stellen beispielsweise eine Renaturierung notwendig ist. Foto: Bienger Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunalpolitik: Gemeinderat beschließt Erstellung von Ökokonto und Gewässerentwicklungsplan

Von Alicja Bienger

Epfendorf will grüner in die Zukunft gehen – mit einem Ökokonto und einem Gewässerentwicklungsplan. Beides soll sich durch Fördergelder und Kostenausgleich vorteilhaft auf künftige Bauvorhaben auswirken.

Epfendorf. Der Wurstbrunnenbach soll optisch und ökologisch aufgewertet werden – dies hat der Gemeinderat bereits im November beschlossen (wir berichteten). Die Renaturierung des Baches ist förderfähig, wodurch die Gemeinde viel Geld sparen kann. Sie ist aber auch unter einem weiteren Aspekt rentabel: Weil die Umgestaltung des Bachbetts eine naturschutzrechtliche Maßnahme darstellt, kann sie auf ein Ökokonto verbucht werden.

Noch besitzt Epfendorf kein Ökokonto. Das soll sich in Zukunft ändern.

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat die Einrichtung eines solchen Kontos – nicht nur im Zusammenhang mit der Renaturierung des Wurstbrunnenbaches, sondern auch als sinnvolle Ergänzung im Hinblick auf kommende Maßnahmen. Zuständig für die Einrichtung des Ökokontos sowie dessen Pflege und Führung im laufenden Jahr ist das Rottweiler Ingenieurbüro faktorgrün. Diplom-Ingenieurin Andrea Meiler erläuterte den Räten am Dienstagabend die Vorteile eines Ökokontos, das es als naturschutzrechtliche und baurechtliche Variante gibt. Die Gemeinde Epfendorf hat sich für Letztere entschieden: Dadurch können ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die etwa beim Bau neuer Wohngebiete oder Straßen gesetzlich vorgeschrieben sind, in Zukunft flexibler gestaltet, dokumentiert und auf dem Ökokonto gutgeschrieben werden. Zusätzlich soll ein "Flächenpool" geschaffen werden (siehe Infokasten).

Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans. Auch hierfür ist das Büro faktorgrün zuständig. Mithilfe des Plans soll eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung erreicht werden, beispielsweise die Renaturierung von begradigten Bachläufen. Solche Maßnahmen sind in einem hohen Maß förderfähig; der Rest kann auf das Ökokonto einfließen, sofern nachgewiesen werden kann, dass eine ökologische Aufwertung geschaffen wurde. Der Gewässerentwicklungsplan kann also mit dem Ökokonto gekoppelt werden.

Das erste Gewässer, das in diesem Zusammenhang umgestaltet werden soll, ist der Trichtenbach (im Unterlauf Schenkenbach).

Er ist laut Bürgermeister Peter Boch für die Erprobung des Konzepts besonders geeignet, da er bereits in weiten Teilen vorgegebenen ökologischen Leitbildern entspricht. Entsprechend gering seien auch die Kosten für eine Konzepterstellung und damit ein "Herantasten" an den Gewässerentwicklungsplan.

Ein Ökokonto funktioniert ganz ähnlich wie ein Bankkonto. Setzt die Gemeinde eine naturschutzfördernde Maßnahme um – etwa, indem sie ein Biotop einrichtet –, wird diese Maßnahme in Form von Punkten auf dem Ökokonto gutgeschrieben. Die Wertpunkte sind das Guthaben. Sie können bei späteren Maßnahmen verrechnet werden, beispielsweise wenn eine Wiese einer neuen Straße weichen muss. Das Prinzip kann auch mit einem sogenannten "Flächenpool" gekoppelt werden. Er besteht aus potenziellen Ausgleichsflächen, die von der Gemeinde – gegebenenfalls auch von Privatleuten – bestimmt und dann bei Bedarf zur Kompensation von Eingriffen in die Natur zur Verfügung gestellt werden können. Hier stellt also der Bodenvorrat das "Guthaben" dar. Die Einrichtung eines Ökokontos lohnt sich finanziell, denn zahlreiche Maßnahmen können dadurch refinanziert werden.