
Epfendorf. Die Gemeinde Epfendorf hat im Rathaus in Trichtingen das Gemeindearchiv eingerichtet.
Ordnung entspricht Vorgaben des Landes
Wie Bürgermeister Karl-Heinz Villinger in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erläuterte, haben Gemeinden laut Landesarchivgesetz hierfür eine Archivordnung als Satzung zu erlassen. In dieser Archivordnung würden unter anderem die Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs geregelt sowie Benutzungsregelungen getroffen. Auch eine Verpflichtung zur Abgabe von Belegexemplaren könne bestimmt werden. Laut Villinger entspräche die vorgesehene Archivordnung für das Gemeindearchiv der Mustersatzung für kommunale Archive in Baden-Württemberg und wurde im Vorfeld mit dem Kreisarchiv in Rottweil abgestimmt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Archivordnung als Satzung.