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Epfendorf Auch Epfendorf setzt auf die Überfliegung

Schwarzwälder-Bote, vom 11.08.2010 21:32 Uhr

Epfendorf (lam). Kämmerer Reinhold Scheurenbrand erläuterte dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung die nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim für die Kommunen verpflichtend einzuführende gesplittete Abwassergebühr.

Künftig sei die Abwassergebühr aufzuteilen in einen Schmutzwasseranteil (häusliches Abwasser) und einen Niederschlagswasseranteil. Der Schmutzwasseranteil werde wie bisher nach dem Frischwassermaßstab veranlagt. Die Niederschlagswassergebühr richte sich nach dem Maß der versiegelten, also bebauten, Flächen eines Grundstücks, von denen das Wasser in die Kanalisation geleitet wird. Eine Übergangsfrist für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gebe es nicht.

Scheurenbrand ging auf verschiedene Methoden ein, um die versiegelten Flächen zu erfassen, wobei er der Überfliegung Präferenz einräumte. Das angebotene Befliegungsverfahren verursache für die Gemeinde Epfendorf Kosten von rund 30 000 Euro. Ein Grund, der für dieses Verfahren spreche, sei die Tatsache, dass der Versiegelungsgrad der Grundstücke regelmäßig zu überprüfen sei. Die Luftaufnahmen mit den versiegelten Flächen könnten in das bestehende GIS-System integriert werden. Damit stünden diese Pläne auch zum späteren Abgleich zur Verfügung. Die Luftbilder könnten außerdem auch für die Anlagebewertung des bis 2016 einzuführenden neuen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens verwendet werden, erklärte Scheurenbrand.

Die Gemeinden des Kreises Rottweil hätten sich zusammengesetzt, um zeitnah auf der Basis einer anerkannten Berechnungsmethode die versiegelten Flächen ermitteln zu lassen und dadurch Einsparmöglichkeiten zu erzielen, erläuterte der Kämmerer. Bei einer Zusammenkunft am 21. Juli habe sich die deutliche Mehrheit der Teilnehmer für das vom Rechenzentrum Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen/Ulm angebotene Befliegungsverfahren ausgesprochen.

Nach einer regen Diskussion beschloss das Gremium bei einer Enthaltung, die erforderlichen Arbeiten zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr an die Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen/Ulm zum Preis von rund 30 000 Euro zu vergeben. Die genaue Abgrenzung werde noch mit den beteiligten Kreisgemeinden abgesprochen. Die ebenfalls erforderliche Kostenkalkulation ging für geschätzte 5000 Euro ebenfalls an die Kommunale Informationsverarbeitung.

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