Dieses Teilstück zum Sportheim soll als erstes auf Schäden untersucht werden. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Umsetzung der Eigenkontrollverordnung

Epfendorf. Nachdem die Bürgerfrageviertelstunde nicht genutzt wurde, stieg Bürgermeisterstellvertreter Uwe Mei am Dienstagabend gleich in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung ein.

Dabei ging es um die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung. Diese verpflichtet die Kommunen, sanierte oder neu hergestellte Misch- und Schmutzwasserkanäle alle 15 Jahre sowie sanierte oder neu hergestellte Regenwasserkanäle alle 20 Jahre zu befahren. Für nicht sanierte oder neu hergestellte Kanäle gelten die Fristen von zehn Jahren (Misch- und Schmutzwasserkanäle) beziehungsweise 15 Jahren (Regenwasserkanäle).

Das komplette Kanalnetz der Gemeinde Epfendorf weist eine Länge von 44,5 Kilometern auf, davon sind 11,5 bereits innerhalb des Turnus befahren und bewertet worden. Für die noch zu befahrene Strecke von 33 Kilometern liegen die Kosten für Koordination und Schadensklassifizierung bei ungefähr 50 000 Euro sowie für die Befahrung bei mindestens 110 000 Euro – abhängig vom Ausschreibungsergebnis.

Das Ingenieurbüro Eppler, das in der Vergangenheit bereits Datenprüfungen und Übernahme in das GIS (Geoinformationssystem) in Epfendorf durchgeführt hat, hat der Gemeinde ein Angebot für die Koordination sowie die Schadensklassifizierung unterbreitet.

Im Gremium wurde nun die weitere Vorgehensweise beraten. Man war sich einig, mit der Befahrung des Kanals beim Sportheim des FC Epfendorf zu beginnen. Hier hatte es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben. Auch am vergangenen Wochenende beim Maifest hätte die Veranstaltung wegen Überschwemmung der Sanitärräume fast abgebrochen werden müssen.

Des Weiteren war man sich im Rat darüber einig, die Strecke in Richtung Altoberndorf und Abschnitte, bei denen Straßensanierungen anstehen, vorrangig zu befahren. Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Ingenieurbüro Eppler mit der Koordination, Ausschreibung und Betreuung der Kanalbefahrung, der Datenprüfung sowie im Bedarfsfall mit der Erstellung von Sanierungsvorschlägen und Kostenschätzungen zu beauftragen.