Gemeinderat: Keine Steuer ab 2017

Enzklösterle. Ab dem 1. Januar 2017 sind in der Gemeinde Enzklösterle Jagdhunde von der Hundesteuer befreit. Aber nur, wenn es sich um geprüfte Jagdhunde handelt und diese tatsächlich für jagdliche Zwecke gehalten und entsprechend eingesetzt werden.

Öffentliches Interesse

Die bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates beschlossene Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit der Steuerbefreiung für Jagdhunde geht auf einen Antrag von Gemeinderat Dieter Hoffmann zurück, dem das Gremium schon im Mai entsprochen hat. Und zwar mit der Anerkennung eines öffentlichen Interesses, weil Jagdhundehalter mit ihren für diesen Zweck geprüften Hunden zu einem großen Teil Aufgaben erfüllen, die im öffentlichen Interesse liegen und der Allgemeinheit sowie dem Tierschutz dienen – etwa bei der Nachsuche nach bei Wildunfällen verletzten Tieren.

Des Weiteren ist eine effektive Bejagung von Schwarzwild, das sich in den vergangenen Jahren stark vermehrt hat, zur Vorbeugung und Bekämpfung von Wildschäden nur mit ausgebildeten Jagdhunden möglich. In seinem mit einer Stimmenthaltung gefassten Beschluss präzisierte der Gemeinderat die Voraussetzung für die Steuerbefreiung dahingehend, dass der Antragsteller im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muss und tatsächlich auch eine Jagd betreibt.