Polizeiverordnung Enzklösterle nach 25 Jahren überarbeitet / Teilübertragung von Kassenaufgaben

Enzklösterle (rz). Die Polizeiverordnung der Gemeinde Enzklösterle ist letztmals am 4. April 1989 und damit vor 25 Jahren der Rechtsentwicklung angepasst worden.

Damit bestand Handlungsbedarf, dem jetzt Gemeindekämmerin Sarah Horn mit einer Überarbeitung auf der Basis der Musterverordnung des Gemeindetags Baden-Württemberg nachgekommen ist.Die Polizeiverordnung mit ihren 20 Paragrafen befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Schutz vor Lärmbelästigungen, mit Regelungen zum Verbot umweltschädlichen Verhaltens sowie zur Vermeidung von Belästigungen der Allgemeinheit, mit dem Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und mit dem Anbringen von Hausnummern.

Neu präzisiert ist, dass die für Sportplätze mit einer Entfernung von weniger als 50 Metern zur Wohnbebauung fest gelegten zeitlichen Benutzungsbeschränkungen nicht für Kinderspielplätze gelten. Im bebauten Innenbereich sind Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen.

Gültigkeit haben nach wie vor die Regelungen zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hunde beziehungsweise die Verpflichtung zur Säuberung von Gehwegen, Grün- und Erholungsanlagen von Hundekot.

Erweitert wurde die Verpflichtung zur Beseitigung unerlaubter Plakatierungen. Die Polizeiverordnung wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in ihrer überarbeiteten Form einstimmig beschlossen.

Nachgeholt wurde die formale Zustimmung des Gemeinderates zu einer schon im Jahr 2010 in einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Firma Creditrefom Pforzheim Schott KG geregelten Teilübertragung von Kassenaufgaben. Danach übernimmt die Firma vorbereitende Aufgaben für die Beitreibung von Forderungen der Gemeinde wie etwa die Ermittlung des Aufenthaltes und des Arbeitgebers von Betroffenen sowie die Abklärung von Ratenzahlungsmöglichkeiten.