Gemeinde tritt "Helfende Hände Seewald" bei / Nachbarschaftshilfe / Bereitstellung eines Büros

Von Heinz Ziegelbauer

Enzklösterle. Hilfebedürftige Einwohner von Enzklösterle, Nonnenmiß, Gompelscheuer und Poppeltal können sich freuen. Am Dienstagabend hat der Gemeinderat einstimmig den Beitritt der Gemeinde Enzklösterle zum Verein "Helfende Hände Seewald" beschlossen. Womit es über diesen ein Angebot für die Nachbarschaftshilfe im Oberen Enztal geben wird.

Dem Rat lag dazu ein Schreiben des Vereins aus Seewald mit Details zur künftigen Nachbarschaftshilfe vor.

Danach beläuft sich der jährliche Beitrag der Gemeinde Enzklösterle auf 2500 Euro, den der Verein ausschließlich zur Kostendeckung der vor Ort einzusetzenden Einsatzleitung verwendet. Eine solche wird von der Vereinsleitung ebenso für notwendig erachtet wie die Bereitstellung eines entsprechenden Büros. Die Kostenregelung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann danach neu überdacht werden.

Den Ausführungen von Bürgermeisterin Petra Nych zufolge beurteilt die Einsatzleitung der Diakoniestation Bad Wildbad/Neuenbürg die Kooperation der Gemeinde mit "Helfende Hände Seewald" positiv. Vom Vorstand des Vereines wurde eine Vertretung der Gemeinde Enzklösterle im Vorstand beziehungsweise Beirat angeboten, die in personeller Hinsicht noch zu klären ist.

Nych sieht hinsichtlich der Bereitstellung eines Büros im Rathaus keine Probleme. "Wir müssen etwas für die Menschen vor Ort tun", führte Gemeinderat Peter Hildebrand aus und hielt den Beitrag der Gemeinde von 2500 Euro jährlich für nicht zu hoch. "Wir wollen Menschen im Ort halten und sollten endlich diesen Schritt machen", befand auch Jürgen Girrbach.

Steffen Frey hatte gewisse Bedenken dahingehend, dass die Gemeinde Enzklösterle jetzt doppelt für eine soziale Leistung bezahle. Zum einen an die Diakoniestation und zum anderen an den Verein. Klarheit in dieser Sache brachte der Hinweis von Pfarrer Martin Kohnle, dass mit der schon seit Jahrzehnten vertraglich geregelten Abmangelfinanzierung der Diakoniestation ein Beitrag zum Ausgleich anderweitig nicht gedeckter Kosten für den pflegerischen Dienst dieser Einrichtung, nicht aber für die Kosten einer Nachbarschaftshilfe erbracht werde. Von ihm kam nach dem förmlichen Beschluss des Gemeinderates ein "fettes Lob" für diese Entscheidung.