Das Haus von Nike Krasniqi beschäftigt jetzt auch den Gemeinderat Foto: Hopp

Hausbau von Nike Krasniqi sorgt in Empfingen für Zündstoff. Behörde droht Zwangsgeld an.

Empfingen - Das Baurecht zieht einen exakten Strich, was erlaubt ist und was nicht. Maler Nike Krasniqi sieht das wohl etwas lockerer. In Empfingen gibt es deshalb einen Eklat.

Krasniqi hat heftigen Ärger mit dem Baurechtsamt. Und, so ist zu hören, auch mit seinen Mietern. Wolfgang Kronenbitter, Leiter des Baurechtsamtes erklärt auf Anfrage unserer Zeitung: "Am letzten Freitag hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass eine Einbauküche im Untergeschoss eingebaut wurde und offensichtlich zu Wohnzwecken vermietet wurde. Dies widerspricht einer baurechtlichen Auflage, wonach der Einbau weiterer Wohnungen im Unter- und Dachgeschoss nicht zulässig ist. Um diese baurechtliche Auflage durchzusetzen wird die Baurechtsbehörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, wenn das Untergeschoss zu Wohnzwecken genutzt wird. Ein Zwangsgeld kann wiederholt festgesetzt und beigetrieben werden. Die Höhe des Zwangsgeldes wird so festgesetzt, dass die Auflage der Baurechtsbehörde auch durchsetzbar ist", so Kronenbitter.

Eine Maßnahme, die die Nachbarn in der Joseph-Sprissler-Straße wohl zufriedenstellen dürfte. Denn das Bauvorhaben von Krasniqi sorgte in der Straße für Unruhe. Zunächst erteilte die Behörde von Kronenbitter (in der Verwaltungsgemeinschaft Eutingen, Empfingen, Horb zuständige Baurechtsbehörde) Krasniqi die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, 6 PKW-Stellplätzen, Zisterne, Anlegung eines Kinderspielplatzes auf dem Flurstück 758 am 28. Februar 2014.

Schon damals wurde dieses Bauvorhaben genehmigt unter Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite", da die zusätzliche Geschossfläche um rund 45 Quadratmeter beziehungsweise zehn Prozent überschritten wird

Zwar hatten die Nachbarn Einspruch eingelegt. Der wurde aber abgelehnt. Begründung: "Die im Einvernehmen mit der Gemeinde Empfingen getroffene Entscheidung, von der maßgeblichen Festsetzung des Bebauungsplans eine Befreiung zu erteilen, ist rechtmäßig. Die Festsetzung der Geschossflächenzahl hat nach herrschender Meinung keine nachbarschützende Wirkung."

Im Sommer fiel dann den Nachbarn was auf: Der Kniestock sieht so hoch aus. Nachbar Roland Walter schildert: "Das sieht so aus, als ob der Bauherr im Obergeschoss eine weitere Wohnung einbauen will. Dann kam das Bauamt und stellte den Bau am 19. August 2014 ein."

Das Untergeschoss, so fiel Walter auf, wurde von den Bauarbeitern mit einer schwarzen Folie abgedeckt, damit man von außen keine Einblicke hat.

Über Weihnachten verkündete Krasniqi, dass er weiter bauen könnte. In der Tat: Am 5. Dezember 2014 erteilte das Baurechtsamt Horb eine "Änderungsbaugenehmigung".

Allerdings wurde festgestellt, dass "der Bauherr gegen formelles Baurecht verstoßen hat, da er von der Baugenehmigung abgewichen ist, obwohl es hierzu einer Genehmigung bedurfte. Es wurde daher ein Ordnungwidrigkeitsverfahren gegen ihn eingeleitet."

Beim zu hohen Kniestock argumentiert die Baurechtsbehörde aber damit, dass die zulässige Gesamthöhe des Gebäudes nicht überschritten wird. Da die Gemeinde das Einvernehmen zu der Kniestockbefreiung nicht erteilt hat, wurde "der gegenüber der ursprünglichen Baugenehmigung erhöht gebaute Kniestock von 50 Zentimeter nicht Bestandteil der erteilten Änderungsbaugenehmigung. Der Kniestock wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorerst in stets widerruflicher Weise geduldet. Der Widerruf erfolgt insbesondere, sofern im UG oder DG weitere Wohnungen eingebaut werden."

Doch diese klar formulierte Warnung hat Krasniqi jetzt wohl überschritten. Nachbar Walter, der mit zwei anderen Anliegern gegen den Kniestock protestiert hatte, sagt: "Uns hat ohnehin schon gewundert, dass die Klingelanlage im neuen Mehrfamilienhaus bei vier Wohneinheiten sieben Klingeln hat." In der Tat: Zwar sind zwei Klingeln mit silberglänzenden Klebeband überklebt, darunter sind aber fünf Klingeln frei.

Und Krasniqi dürfte auch Ärger mit seinen Mietern haben. Denn, so erfuhr der Schwarzwälder Bote: Sie haben schon die Einbauküche im Untergeschoss auf ihre Kosten einbauen lassen. Der Schwarzwälder Bote sprach die Betroffenen an. Dort heißt es aber nur: "Wir wollen dazu nichts sagen." Im persönlichen Umfeld fällt das Wort vom "Riesen-Ärger um die teure Einbauküche".

Fakt ist: Krasniqi hat klar gegen die Änderungsbaugenehmigung verstoßen. Muss er jetzt das Haus wieder abreißen, weil er gegen die "Kniestock"-Bedingung verstoßen hat? Kronenbitter: "Für einen Abbruch des Wohnhauses besteht keine Rechtsgrundlage. Die Baurechtsbehörde wird jedoch die Auflage, dass der Einbau weiterer Wohnungen im Untergeschoss und Dachgeschoss nicht zulässig ist durchsetzen."

Gestern, gegen 15.50 Uhr. Der "Bausünder" sitzt auf dem Balkon der unteren Wohnung. Der Schwabo-Reporter bittet ihn um eine Stellungnahme. Er sagt nur: "Kein Kommentar. Ich habe schon genug Ärger am Hals."

Doch genervt ist nicht nur er, sondern auch Bürgermeister Albert Schindler: "Dieser Fall belastet eine so kleine Verwaltung wie die unsere sehr stark. Hätten wir so eine Vorgehensweise von Bauherren öfter, dann müssten wir unser Personal aufstocken."

In dieser Woche war Krasniqi laut Schindler im Rathaus. "Ich habe ihm gesagt, dass seine einzige Chance ist, dass er einen erneuten Antrag auf Befreiung oder sogar Bebauungsplanänderung stellt. Wenn er das bis Montag tut, dann kann der Gemeinderat noch in seiner nächsten Sitzung beraten."

Am 5. Mai werden dann wohl auch weitere Anträge von Krasniqi behandelt: Er möchte vier Stellplätze auf einer Wiesenfläche bauen und dazu einen Spielplatz. Den, so erzählte er unserer Zeitung, will er für die Allgemeinheit zugänglich machen.

Bürgermeister Schindler bricht da allerdings nicht in Jubel aus: "Es ist seine private Angelegenheit. Aber Spielplätze sind ein sehr sensibles Thema hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht. Die Gefahren für Kinder dürfen nicht unterschätzt werden. Ein geschulter Mitarbeiter des Bauhofs überprüft jeden Freitag die gemeindeeigenen Spielplätze."