Neue Benutzungsordnung für die Festplätze in Empfingen und Wiesenstetten

Von Judith Midinet

Empfingen. Als "inhaltlich weltfremd" bezeichnete Kämmerer Reinhard Dettling die bisherigen Benutzungsordnungen für die Festplätze in Empfingen und Wiesenstetten. Deshalb gibt es jetzt eine einheitliche Benutzungsordnung für beide Festplätze.

Auf dem aktuellen Stand waren die Benutzungsordnungen für die Festplätze in der Gemeinde Empfingen nicht mehr. Von 1982 war die bisherige Benutzungsordnung für den Festplatz "Im Täle", die für die Fest- und Spielwiese an der Bittelbronner Straße in Wiesenstetten aus dem Jahr 1990.

"Die Benutzungsordnungen sind inhaltlich weltfremd", sagte Kämmerer Reinhard Dettling, "beide sind in der Praxis nicht mehr zeitgemäß". Außerdem seien sie unterschiedlich aufgebaut und unterscheiden sich zum Teil auch inhaltlich. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag eine neue, einheitliche Benutzungsordnung für beide Festplätze beschlossen.

Die neue Festplatzordnung beschränkt sich auf die notwendigen Bestimmungen, sie ist wesentlich kürzer und damit für alle Beteiligten übersichtlicher. Außerdem ist sie an die tatsächlichen Abläufe von Veranstaltungen und Festen angepasst.

Neu aufgenommen wurde beispielsweise, dass die Festplätze auch für andere Zwecke wie Ausstellungen, Trödelmärkte und Zirkusgastspiele vermietet werden können. Außerdem kann die Nutzungserlaubnis an bestimmte Auflagen gebunden sein, wie beispielsweise Absperrungen, Umzäunungen oder Lärmschutzmaßnahmen, damit Anwohner oder die Festplätze selbst geschützt werden.

Bereits zum 1. Januar dieses Jahres hatte der Gemeinderat eine Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Festplätze beschlossen. Die Grundgebühr beträgt in Empfingen je Veranstaltung 62 Euro, in Wiesenstetten 31 Euro. Die Zusatzgebühr je Veranstaltungstag beträgt in Empfingen 31 Euro, in Wiesenstetten 16 Euro. Der Stromanschluss kostet für beide Festplätze 186 Euro. Hinzu kommt in Empfingen eine Gebühr für das WC-Gebäude in Höhe von 75 Euro je Veranstaltungstag.