Ein Party-Fotograf bekommt sechs Monate auf Bewährung nach einer Streiterei bei einer Partynacht in der Tälesee-Halle. Foto: Hopp

Angeklagter bekommt sechs Monate auf Bewährung nach Streiterei bei Partynacht in der Tälesee-Halle.

Empfingen/Horb - Mit den letzten Auswirkungen der Partynacht des Musikvereins Empfingen, die in der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember in der Tälesee-Halle stattfand, durfte sich Richter Achim Ruetz am Dienstagnachmittag im Horber Amtsgericht beschäftigen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein 29-Jähriger aus St. Blasien verantworten, der in der besagten Nacht einem Kontrahenten mit einem Glas eine bleibende Narbe am Kinn verpasste. Der Angeklagte gab die Tat zu, schilderte sie jedoch in einem – aus seiner Sicht – recht plausiblen Licht. Er gab an, dass er als Partyfotograf für eine Internet-Community an diesem Abend in Empfingen tätig war. Da bei dieser Party auf zwei Floors gleichzeitig aufgelegt wurde und zudem auf der Hauptbühne noch eine Band spielte, seien von seiner Agentur mehrere Hobby-Fotografen im Raum gewesen und er hätte einen seiner Freunde aus den Augen verloren.

Kurz nach Mitternacht sah er ihn mit dem späteren Opfer zusammenstehen. Er sei hingegangen und hätte seinen Freund angesprochen. Dadurch hätte sich der Geschädigte, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, gestört gefühlt und hätte ihn rüde weggeschubst. Nach einer verbalen Auseinandersetzung wäre er (der Angeklagte) an die Bar gegangen und dort vom Nebenkläger am Arm gepackt worden. Da er im Laufe des Abends bereits von mehreren Partygästen angepöbelt und auch körperlich angefasst wurde, hätte dies das Fass zum überlaufen gebracht. Er wollte sich losreißen, da er auch um seine Ausrüstung fürchtete, und hätte bei dieser Abwehrbewegung seinem Opfer das Glas ans Kinn geschlagen. Dieser hätte ihm daraufhin einen so starken Faustschlag verpasst, dass er kurzzeitig ohnmächtig wurde. Beide Streithähne wurden ins Krankenhaus gebracht.

Die spätere Anklage gegen den jetzigen Nebenkläger wurde eingestellt und der Hobby-Knipser erstinstanzlich zu einer Geldstrafe, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung, verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, die nun am Amtsgericht verhandelt wurde.

Rechtsreferendarin Petra Heuer vertrat die Anklage, hatte es aber im Prozess recht einfach, da der Angeklagte die Tat zugab, Reue zeigte und sich auch noch im Gerichtssaal beim Opfer entschuldigte. Richter Ruetz attestierte dem jungen Mann auf der Anklagebank: "Als erfahrenen Schläger kann man ihn nun wirklich nicht bezeichnen." Trotzdem folgte er der Anklagevertreterin und verdonnerte ihn zu sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie zur Zahlung der Gerichtskosten. Zudem wurde die bisherige Geldstrafe, wie von den Rechtsanwälten der beiden streitenden Parteien zuvor ausgehandelt, in eine Schadensersatzzahlung an den Angeklagten umgewandelt. 1500 Euro setzte das Gericht als Wiedergutmachung für die dauerhafte Narbe am Kinn an.

Der Nebenkläger war damit einverstanden und verzichtet im Gegenzug auf zivilrechtliche Schritte. Richter Achim Ruetz begründete das an sich recht harte Urteil gegen den bisher nicht Vorbestraften damit, dass ein sehr hohes Gefährdungspotenzial in dem Schlag mit dem Glas lag und fragte den Angeklagten, ob es denn nicht gereicht hätte, sich einfach nur loszureißen anstatt gleich mit einem gefährlichen Gegenstand auf seinen wesentlich größeren Gegner einzuschlagen. Der Täter wusste, dass er einen Fehler gemacht hatte und betonte in seinem letzten Wort: "Strafe muss sein." Und die hat er nun bekommen.