Für das geplante Interkommunale Gewerbegebiet zwischen Empfingen und Horb könnte bald eine richtungsweisende Entscheidung anstehen. Symbol-Foto: ©bluedesign/Fotolia Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Drei Formen der Zusammenarbeit sind für das IKG zwischen Empfingen und Horb denkbar

In den Gesprächen zwischen der Gemeinde Empfingen und der Stadt Horb zu einem Interkommunalen Gewerbegebiet (IKG) kann Bürgermeister Albert Schindler von Fortschritten berichten.

Empfingen/Horb. Schon fünfmal haben die IKG-Arbeitsgruppen aus Horb und Empfingen getagt. Jetzt kann Empfingens Bürgermeister Albert Schindler von Fortschritten berichten. Nach seinen Angaben stehe das Gremium kurz davor, sich auf eine richtungsweisende Grundlage für die Zwecksverbandssatzung zwischen Empfingen und Horb zu einigen, die anschließend dem Gemeinderat vorgelegt werden solle.

Klassische Zweckverbandssatzung wäre eine Möglichkeit

Schindler sieht für die Zwecksverbandssatzung drei mögliche Formen: Die erste Möglichkeit sei eine klassische Zweckverbandssatzung, wie es etwa beim Abwasserzweckverband zwischen Empfingen und Sulz üblich ist. Im Abwasserzweckverband habe jede Seite fünf Stimmen, die aber nicht von den Anwesenden selbst abgegeben werden, sondern über den Bürgermeister. Schindler sagt: "Selbst, wenn beispielsweise nur vier Stimmberechtigte anwesend sind, gibt der Bürgermeister dann fünf Stimmen ab." Außerdem denkbar sei eine sogenannte Kommunalanstalt. Dabei handele es sich um eine Form der Kooperation, die es erst seit zwei Jahren gebe. Bei dieser Form sei es so, dass jeder in einer Sitzung Anwesende ein Stimmrecht hat, wie es auch im Gemeinderat der Fall ist. Als dritte Möglichkeit bliebe laut Schindler noch eine privatrechtliche Zusammenarbeit für das Gewerbegebiet zwischen Empfingen und Horb.