24-Jähriger aus Empfingen hat 8000 Euro durch Handel mit Marihuana verdient. Bewährungsstrafe.

Empfingen/Horb - Ein heute 24-jähriger ungelernter Lagerist aus Empfingen stand am Dienstagmorgen vor dem Horber Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer. Dem Angeklagten wurde gewerbsmäßiger Handel mit Marihuana in 40 rechtlich voneinander unabhängigen Fällen vorgeworfen.

Von 2013 bis ins Jahr 2014 betrieb er diesen gewinnbringenden Handel. Er dealte mit dem Stoff, den er von Alexander K. bezog, der bereits in einer vorausgegangenen Verhandlung im vergangenen Jahr zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Für 6,50 Euro kaufte er das Rauschgift an, für acht bis neun Euro verkaufte er es weiter, da in der Szene und natürlich auch bei den Dealern bekannt war, dass der Stoff qualitativ hochwertig war. Über 10 Prozent THC-Anteil ergab die Analyse (Tetrahydrocannabinol (THC) sind die rauschbewirkenden Bestandteile der Hanfpflanze). Der Angeklagte verdiente so etwa 8000 Euro, rechnete die Staatsanwaltschaft hoch.

Dieser gab über seinen Rechtsanwalt alles unumwunden zu, zeigte sich reumütig – was blieb ihm auch anders übrig? – erklärte, dass er selbst seit gut vier Jahren kein Cannabis mehr konsumiere, sogar vor drei Jahren mit dem Rauchen aufhörte und ein absolut drogenfreies Leben führen würde. "Von meinem alten Freundeskreis habe ich mich total distanziert". Nach wie vor lebt er noch bei den Eltern, ist dort mit gut 2000 Euro beim Vater wegen Kostgeldrückstand in der Kreide.

Über eine Leihfirma kam er vergangenes Jahr zu seinem jetzigen Arbeitgeber, und dort wieder in den ersten Arbeitsmarkt. Er arbeitet dort inzwischen in Festanstellung als Lagerist und es besteht die Chance, dass er dort auch eine Ausbildung im Lagerwesen machen kann. Alles in allem keine schlechte Sozialprognose, wäre da nicht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln und eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2011. "Es war die Verlockung, schnelles Geld zu verdienen" sagte der Angeklagte auf Nachfrage des Vorsitzenden, warum er, der Angeklagte, der selbst keinen Stoff mehr konsumiert, damit gehandelt habe.

Zeuge: "Der hat‘s geschafft, der ist weg davon"

Die Staatsanwaltschaft sah in ihrer Beweiswürdigung und dem daraus resultierenden Strafantrag den Tatbestand des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit jeweils nicht geringfügigen Mengen in 40 rechtlich selbstständigen Fällen, von denen jeder mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zu ahnden sei, als erfüllt an. "Natürlich kann man nun nicht die einfache Formel: 40 Mal ein Jahr ergibt gleich 40 Jahre Freiheitsstrafe anwenden", erklärte die Staatsanwältin dieses juristisch verzwickte Rechenexempel. Vielmehr muss man das Strafmaß in der Gesamtheit von Tat und Nachtatverhalten bewerten und gerade im letzten Punkt hatte der junge Mann auf der Anklagebank beste Karten. Ein unumwundenes Geständnis, eine Liste seiner Abnehmer und Lieferanten, ein festes Arbeitsverhältnis, gesicherte Wohnsituation und ein drogenfreies Leben. "Der hat‘s geschafft, der ist weg davon", zitierte sein Verteidiger auch einen Zeugen aus den vorausgegangenen Prozessen im Zusammenhang mit diesem Tatkonstrukt um die Empfinger Rauschgiftszene.

Am Ende kam die Staatsanwältin auf ein Strafmaß von einem Jahr und elf Monaten und bewegte sich damit am Rande der Freiheitsstrafe, die man noch zur Bewährung aussetzen kann. Ab Freiheitsstrafen von zwei Jahren ist Schicht im Schacht und der Verurteilte geht ins Gefängnis. Hier war also noch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung möglich, die auch beantragt wurde. Weiterhin sollte der geständige Täter von den 8000 Euro Erlös die Hälfte als sogenannten Verfall zahlen, so die Forderung der Staatsanwaltschaft. Sinn dieser Verfall-Vorschrift ist es, unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abzuschöpfen, also eine rechtswidrige Bereicherung zu beseitigen.

Die Verteidigung plädierte auf ein weises Urteil, schränkte jedoch ein, dass man auch davon ausgehe, dass der Angeklagte das Ganze auch wirtschaftlich spüren soll und nicht nur die Tat auf dem Papier gesühnt wird. Der Angeklagte selbst bat darum, dass man ihm nicht mit allzu großen Steinen die Zukunft verbauen möge. Richter Ketterer verurteilte ihn letztendlich zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis, die er nur dann absitzen muss, wenn er sich in den drei Jahren Bewährungszeit wieder etwas zu Schulden kommen lassen sollte. Weiterhin zahlt er 2000 Euro Verfall in Raten á 200 Euro und trägt die Gerichtskosten. Beide Parteien nahmen dieses Urteil noch im Gerichtssaal an. Dadurch wurde das Urteil sofort rechtskräftig.