Empfänger-Rechte Ein Paket kommt beschädigt an. Wer haftet?

Sandra Markert, 03.01.2013 14:00 Uhr

Ein Paket kommt beschädigt an. Wer haftet?
Ist der Karton eingerissen oder zerknautscht, verweigert man als Nachbar am besten die Annahme. Der Empfänger persönlich sollte ein solches Paket in Anwesenheit des Zustellers öffnen, empfiehlt Serkan Antmen. Denn mit der Unterschrift beim Boten quittiert man nicht nur den Empfang, sondern bestätigt auch: Alles so weit in Ordnung mit der Lieferung. „Im Nachhinein ist es sehr schwer, dem Zusteller zu beweisen, dass die Ware gut verpackt war und tatsächlich durch den Transport kaputt ging“, sagt Antmen.

 
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