Empfänger-Rechte Darf der Zusteller ein Paket einfach vor der Haustür ablegen?

Sandra Markert, 03.01.2013 14:00 Uhr

Darf der Zusteller ein Paket einfach vor der Haustür ablegen?
Es ist möglich, mit dem Zusteller einen ­sogenannten Garagenvertrag abzuschließen. Der Empfänger nennt einen Ort – etwa die Garage –, an dem Pakete abgelegt werden dürfen. Falls die Ware wegkommt, gibt es ­jedoch keine Haftung. Ohne eine solche ­Vereinbarung ist es nicht erlaubt, Sendungen einfach vor die Tür zu legen. Wird das Paket dann geklaut, haftet der Zusteller. „Denn er muss sich quittieren lassen, dass er das Paket abgegeben hat“, sagt Serkan Antmen vom DVPT. Bei den meisten Zustellern ist die Ware aber nur begrenzt versichert, die Haftung geht meist nur bis 500 Euro.

 
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