Empfänger-Rechte Wer gilt überhaupt als Nachbar?

Sandra Markert, 03.01.2013 14:00 Uhr

Wer gilt überhaupt als Nachbar?
Pakete abholen kann eine gute Möglichkeit sein, die Bewohner in der ganzen Straße kennenzulernen, denn manche Zusteller fassen den Begriff Nachbar ziemlich weit. Hannelore Brecht-Kaul von der Verbraucherzen­trale Baden-Württemberg aber sagt: „Die Zustellung sollte sich auf die Nachbarn in räumlich unmittelbarer Nähe beschränken.“ Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2007 geht die ­Nachbarschaft in ländlichen Gebieten zwar über das direkt angrenzende Grundstück hinaus. Umgekehrt gelten in städtischen Mehrfamilienhäusern nur die Bewohner einer anderen Wohnung im selben Haus als Nachbarn, in sehr großen Wohnanlagen ­sogar nur die ­Bewohner derselben Etage.

 
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