Für ein Wohnbauprojekt der früheren Möbelfabrik Wolf soll die Gemeinde Egenhausen einen Teil der offenen Schulden übernehmen – und wehrt sich. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder-Bote

Egenhausen will nicht für Ausfallbürgschaft aufkommen

Von Manfred Köncke

Egenhausen. Wird die Gemeinde Egenhausen für ein privates Wohnbauprojekt mit 147 000 Euro zur Kasse gebeten? Die Kommune will es darauf ankommen lassen – und hat den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt.

Anfang der 90er-Jahre hatte die Möbelfabrik Wolf in Egenhausen gegenüber ihrem Produktionsstandort ein mehrstöckiges Gebäude mit mehr als 20 Mietwohnungen erstellt und Geld von der Landeskreditanstalt (LAKRA) erhalten. Der Gemeinde wurde im Rahmen der Wohnbauförderung auferlegt, zur Absicherung eine Ausfallbürgschaft zu übernehmen.

Als die Fabrik in finanzielle Schieflage geriet, konnten die Inhaber das Darlehen nicht mehr zurückzahlen und stellte einen Insolvenzantrag. Die Gläubigerbank verkaufte daraufhin den Komplex. Übrig blieb eine Restforderung von 441 000 Euro. Weil sich die Gemeinde seinerzeit verpflichtet hatte, im Fall des Falles ein Drittel der Kosten zu übernehmen, bestand die L-Bank als Nachfolgerin der Landeskreditanstalt auf Einlösung der Ausfallbürgschaft in Höhe von 147 000 Euro.

Das lehnte die Gemeinde ab. Die Gläubigerbank habe den Wohnkomplex "einfach abgewickelt und unter Wert verkauft", anstatt der Kommune die Möglichkeit einzuräumen, einen höheren Preis zu erzielen, wurde argumentiert. Die L-Bank hat daraufhin Klage eingereicht.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe fand Ende Juni statt. Vorgeschlagen wurde vom Gericht eine gütliche Einigung. Die Staatsförderbank hätte sich mit 60 000 Euro zufrieden gegeben. Bürgermeister Sven Holder informierte seinen Gemeinderat über den angestrebten Kompromiss. Die Zustimmung wurde versagt.

"Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über den aktuellen Stand informiert zu werden", begründete Holder die Bekanntgabe in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird für Ende Oktober erwartet.