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Ebhausen Strafe wegen Hausfriedensbruchs

Tim Geideck, vom 05.12.2011 11:37 Uhr
Der Angeklagte habe eine Vereinbarung mit seiner Mutter getroffen, dass er das Haus seiner Eltern betreten dürfe, wenn sein Vater nicht zu Hause ist.  Foto: dpa
Der Angeklagte habe eine Vereinbarung mit seiner Mutter getroffen, dass er das Haus seiner Eltern betreten dürfe, wenn sein Vater nicht zu Hause ist. Foto: dpa

Nagold/Ebhausen - Es war eine Verhandlung, die man nicht alle Tage erlebt: Weil er ohne Erlaubnis in sein Elternhaus eingedrungen sei, musste sich ein 33-Jähriger Mann aus Ebhausen vor dem Amtsgericht Nagold verantworten. Kurz vor der Urteilsverkündung – eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro wegen Hausfriedensbruchs – verließ der Angeklagte den Saal mit den Worten: »Ich muss dann mal gehen.«

Schon zu Beginn der Verhandlung sorgte der Mann für Aufsehen, weil er sich weigerte, seine Wollmütze vom Kopf zu nehmen. »Es gibt Gründe dafür, die ich schriftlich nachreichen kann«, gab der Angeklagte zu Protokoll. Als ihn der Vorsitzende Richter Martin Link mehrmals dazu aufforderte, die Kopfbedeckung abzunehmen, fragte der Angeklagte trotzig: »Jetzt haben wir’s langsam durch, oder?« Um ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro kam der 33-Jährige somit nicht herum, die Mütze behielt er aber auf.

Zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs befragt, reagierte der Ebhauser empört: »Allein die Formulierung ist ein Witz.« Er habe eine Vereinbarung mit seiner Mutter getroffen, dass er das Haus seiner Eltern betreten dürfe, wenn sein Vater nicht zu Hause ist. Dies akzeptiere der Angeklagte, wie er vor Gericht beteuerte, um auf seine 71-jährige Mutter keinen Druck auszuüben.

In der Nacht auf den 1. September habe die Mutter – so die Version des Angeklagten – um einen Besuch ihres Sohnes gebeten. Dieser sei dem Wunsch nachgekommen, weil er angenommen hätte, sein Vater sei nicht zu Hause. Dem war aber anscheinend nicht so. Im Wohnzimmer stehend, traf er nicht nur auf seinen Vater, sondern auch auf seinen in Hessen lebenden älteren Bruder, der ihn »am Kragen gepackt« habe.

Als »Arschloch« beleidigt

Der 69-jährige Vater wiederum gab vor Gericht an, er habe zu später Stunde mit seinem Hund Gassi gehen wollen. Auf der Straße sei ihm sein »hämisch grinsender« Sohn begegnet. »Ich habe zu meiner Frau gesagt, sie soll ihn wegschicken, weil auf mich hört er ja nicht«, sagte der Pensionär. Vom Spaziergang zurückgekehrt, sei er dennoch auf den Angeklagten getroffen, der ihn als »Arschloch« beleidigt hätte.

Der 38-jährige Bruder betonte im Zeugenstand, er sei mit seinem Auto wegen einer TÜV-Prüfung von Hessen nach Ebhausen gefahren. An seinem Elternhaus angekommen, habe ihn sein Vater bereits gewarnt, dass der Angeklagte in der Nähe sei. Da dieser noch im Besitz eines Autoschlüssels für sein Fahrzeug sei, habe der 38-Jährige den »Fast-Oldtimer« vorsichtshalber in die Garage gestellt – es sei in der Vergangenheit immer wieder zu Reibereien unter den Brüdern gekommen. Schlussendlich habe man die Polizei verständigt.

Auch die Mutter bekräftigte vor Gericht, ihren jüngeren Sohn am besagten Abend zum Gehen aufgefordert zu haben. Sie zeigte auf, »immer zwischen den Stühlen« zu sitzen – mit ihrem Sohn auf der einen und ihrem Ehemann auf der anderen Seite.

In Abwesenheit wurde der Angeklagte von Richter Martin Link zu zehn Tagessätzen verurteilt. Da der 33-Jährige persönliche Angaben, etwa zu seinem Einkommen, verweigerte, wählte der Vorsitzende Richter einen Tagessatz von 15 Euro.

Im Anschluss wäre eigentlich eine weitere Verhandlung angesetzt gewesen, bei der der Angeklagte erneut wegen Hausfriedensbruchs angeklagt worden wäre. Da der 33-Jährige, der bereits vor zwei Wochen eine Verhandlung platzen ließ, nicht mehr anwesend war, verwarf Richter Martin Link den Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch erhoben hatte. Dieser tritt damit wieder in Kraft.

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