Anstelle des vor anderthalb Jahren bis auf die Grundmauern abgebrannten Kamelhofs soll in Rotfelden ein Freizeitpark entstehen – derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren. Foto: Priestersbach

Auf ehemaligen Kamelhof kommt Freizeitanlage mit einem Fußball-Golf-Spielfeld. Bebauungsverfahren dauert an.

Ebhausen - Der Teufel steckt wie immer im Detail: Zwar hatte der Ebhauser Gemeinderat im Grundsatz grünes Licht dafür gegeben, auf dem Areal des früheren Kamelhofs in Rotfelden eine Freizeitanlage mit einem Fußball-Golf-Spielfeld zu errichten, und auch bei einer Bürgeranhörung war die Resonanz überwiegend positiv. Doch bevor der Ditzinger Investor Bernd Sennert seine ehrgeizigen Pläne zur Errichtung einer Freizeitanlage auf dem rund 6,5 Hektar großen Gelände umsetzen kann, muss zunächst der Bebauungsplan geändert werden. Und schon bei der Namensgebung gehen die Meinungen auseinander.

Während die Verwaltung in ihrer Vorlage von einer Änderung des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kamelhof Rotfelden" in einen künftigen "Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Freizeitpark Rotfelden" spricht, will man es im Ortschaftsrat Rotfelden lieber eine Nummer kleiner haben. So sollte der Name nach Ansicht der Ortschaftsräte von "Freizeitpark" in "Freizeitgelände" geändert werden. "Da sind wir sehr pragmatisch eingestellt, wenn es der Wunsch aus dem Ortschaftsrat ist", kommentiert Bürgermeister Volker Schuler das Anliegen.

Schwerer wiegen allerdings die Forderungen aus Rotfelden zur Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens für das Vorhaben – doch drängt man im Ortschaftsrat ebenso auf ein Lärmschutzgutachten. Dies vor allem deshalb, weil man durch den erwarteten Besuch zahlreicher Gruppen und Mannschaften das "Risiko einer permanenten Lärmkulisse" sieht. Fragen aus Rotfelden gibt es außerdem zur Lautstärke des geplanten Biergartens. In Sachen Einzäunung hält der Ortschaftsrat daneben eine Zaunhöhe von drei Metern im Hinblick auf die nahe Kreisstraße für zu niedrig.

Wie der Bürgermeister mit Blick auf den Scoping-Termin Ende Juni beim Landratsamt in Calw anmerkte, wurde dort angedeutet, dass man auf ein Umweltverträglichkeitsgutachten verzichten könne, da es sich ja lediglich um eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes handelt. Gleichzeitig will auch Volker Schuler das Thema Lärm nicht unterschätzen. "Das muss sicher näher untersucht werden", macht der Rathauschef deutlich. Allerdings stelle sich dabei auch die Frage der Kostentragung für ein Gutachten, und deshalb will er zunächst abwarten, wie sich das Gewerbeaufsichtsamt in der Anhörung der Träger öffentlicher Belange dazu äußert.

SDW-Rat Andreas Weßling unterstrich, dass er die Bezeichnung "Freizeitpark" gut findet. Der Forderung nach einem Lärmgutachten schloss er sich allerdings an.

Mit einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat anschließend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung des Änderungsentwurfs. Wie Bauleitplaner Michael Nothacker dabei in Erinnerung rief, war der Bebauungsplan für den Kamelhof 2001 geändert worden. Nach dem Brand vor zweieinhalb Jahren sei jetzt eine neue Zweckbestimmung als Freizeitpark vorgesehen, doch solle der Charakter des Gebiets erhalten werden.