Gemeinderat: Überlassungsvertrag führt zu Diskussionen

Ebhausen. Es herrscht noch Konkretisierungsbedarf – das zeigte die angeregte Diskussion im Gemeinderat über die Satzung des Zweckverbandes Nachbarschaftsschule sowie einen Überlassungsvertrag für Gemeinde- und Vereinssporthalle.

Dem Zweckverband Nachbarschaftsschule Ebhausen-Rohrdorf, dem die Grund- sowie die Gemeinschaftsschule Ebhausen angehören, liegt eine Satzung zugrunde, die aufgrund der Einführung der Gemeinschaftsschule einer Überarbeitung bedarf. In erster Linie wurde daher der Begriff Werkrealschule durch Gemeinschaftsschule ersetzt und ein genereller Blick auf das Schriftstück geworfen.

Rohrdorf und Ebhausen erarbeiten Entwürfe

Die Gemeinderäte Ebhausen und Rohrdorf erarbeiteten jeweils getrennt einen Entwurf für eine Überarbeitung, die später der Zweckverbandsversammlung vorgelegt werden. Zu den in Ebhausen angebrachten Vorschlägen zählte beispielsweise, dass die Verbandsversammlung mindestens zweimal jährlich zusammenkommt.

Zudem wäre eine Veränderung im Vorsitz denkbar. Bisher bekleidete immer der amtierende Ebhausener Bürgermeister das Amt des Vorsitzenden, der Rohrdorfer Bürgermeister fungierte als sein Stellvertreter. Der Vorschlag: Die Bürgermeister wechseln sich alle drei Jahre zwischen diesen beiden Positionen ab. Bürgermeister Volker Schuler zeigte sich zudem offen, gegebenenfalls auch die Grundschulen von Rotfelden und Rohrdorf in den Zweckverband aufzunehmen.

Für Unruhe sorgte der vorgeschlagene Vertrag betreffend die Überlassung von Gemeinde- und Vereinssporthalle für schulische Zwecke an den Verband. Eine Unklarheit in der Formulierung, wer Investitionen in den Hallen vorschlagen, beschließen und über deren Bezahlung entscheiden kann, hatte eine längere Diskussion zur Folge. Im vorläufigen Vertragsentwurf war nicht eindeutig geregelt, wer für Betriebs- und Investitionskosten aufkommt.

Die Versammlung einigte sich schlussendlich darauf, dass es noch Konkretisierungsbedarf gebe.