Das Paar wurde mit einer Pistole bedroht. Symbolbild. Foto: dpa

42-Jähriger bedroht Paar im Schlafzimmer mit Messer und Pistole. Urteil: zweieinhalb Jahre Haft.

Ebhausen-Wenden/Calw - Mitten in der Nacht riss er seine Ex-Freundin und deren Partner aus dem Schlaf und bedrohte das Paar mit einer Pistole. Der nächtliche Überfall hat bis heute Auswirkungen und brachte dem 42-jährigen Leiharbeiter jetzt eine Gefängnisstrafe ein.

"Sie wird unter Umständen ein Leben lang darunter leiden und deshalb bewegen wir uns nicht mehr im Bereich der Bewährung, zumal sie eine einschlägige Vorstrafe haben", sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Das Schöffengericht beim Amtsgericht Calw schickt den geständigen Angeklagten für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Er hatte sich ziemlich genau vor zwei Jahren gewaltsam Zutritt zum Haus der Geschädigten verschafft. Mit vorgehaltener Pistole und einem Messer überfiel er das Paar im Schlafzimmer. "Mit der Waffe schlug er auf beide ein und stach auch mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser zu", erklärte der Staatsanwalt zum Auftakt der Verhandlung in seiner Anklage.

Opfer leidet bis heute unter Albträumen

Demnach erlitt das Paar mehrere Zentimeter lange Wunden an Kopf und Körper, die teilweise genäht werden mussten, sowie zahlreiche Hämatome. Aus der mitgeführten Reizgaspistole löste sich zudem ein Schuss, in dessen Folge der Mann Atemnot bekam und ohnmächtig wurde.

"Ich bin irgendwann aufgewacht und er stand mit der Pistole vor mir und drohte, uns umzubringen", erzählte die Geschädigte von den Ereignissen, die ihr sichtbar bis heute zu schaffen machen. Albträume und Schlaflosigkeit plagen die 36-Jährige, die seitdem in psychotherapeutischer Behandlung ist. Außerdem könne sie nicht mehr alleine sein, geschweige denn bei Dunkelheit das Haus verlassen. Mit Alarmanlage und Hund versuche sie ein Sicherheitsempfinden zu entwickeln.

Er fühlte sich hintergangen und beklaut, bekannte sich der Angeklagte schuldig. Laut Polizeihauptkommissar stellte er sich am Vormittag nach der Tat selbst.

"Das war keine Ohrfeige und es macht mir Angst, dass sie trotz des Denkzettels Gefängnis nach dem ersten Vorfall wieder so reagiert haben", hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Sie folgte deshalb auch nicht dem Plädoyer des Verteidigers, die Strafe auf Bewährung auszusetzen.

Wegen der überlangen Verfahrensdauer gelten allerdings drei Monate Haft als verbüßt. Der Angeklagte muss den beiden Opfern des Überfalls zudem 5000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.