Am Abend des 25. Februar 2010 wurde hinter dem Feuerwehrmagazin von Ebhausen ein 15-Jähriger brutal umgebracht. Zwei junge Angeklagte müssen sich wegen dieser Tat im Revisionsverfahren vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Foto: SB-Archiv

Bluttat: Am Landgericht Heilbronn beginnt Revisionsverfahren gegen zwei junge Angeklagte.

Heilbronn/Ebhausen - Zweieinhalb Jahre nach der furchtbaren Bluttat von Ebhausen, als ein 15-Jähriger mit 30 Messerstichen in den Hals umgebracht wurde, beschäftigt sich die Justiz erneut mit dem Verbrechen. Gestern begann vor dem Landgericht Heilbronn das Revisionsverfahren gegen zwei heute 20 und 17 Jahre alte Männer.

Die Anklage lautet auf Mord.2010 hatte das Landgericht Tübingen die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt – wegen Totschlags. Der zur Tatzeit 18-Jährige sollte für acht Jahre in Haft und sein damals 14-jähriger Komplize, der zugesehen haben soll, für drei Jahre.

Ziel der Staatsanwaltschaft war schon 2010 eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes. Daher beantragten die Ankläger nach dem Tübinger Urteil eine Revision des Verfahrens. Im Oktober 2011 gab der Bundesgerichtshof dem Antrag statt, hob das Urteil des Tübinger Landgerichts auf und verwies das Verfahren ans Landgericht Heilbronn. Das Ziel der Staatsanwaltschaft ist auch dort das gleiche: Die Anklage lautet erneut auf Mord.

Verfahren auf elf Termine festgesetzt

Schon im Juni sollte der Fall vor dem Heilbronner Landgericht verhandelt werden. Damals wurde das Verfahren allerdings wegen der Erkrankung eines Mitglieds der 2. Großen Jugendkammer bereits nach dem ersten Prozesstag abgebrochen.

Ausgangspunkt für die Tat war laut der gestern verlesenen Anklage wohl eine Anzeige der Mutter des späteren Opfers bei der Polizei. Sie bezichtigte den damals 18-Jährigen, ihrem Sohn einen Wurfstern verkauft und damit gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Der Sohn bestätigte die Vorwürfe gegen seinen Freund. Als die Polizei deshalb ein Ermittlungsverfahren einleitete, schwor der 18-Jährige den Ermittlern zufolge Rache. Des öfteren habe er auch Mordabsichten geäußert, hieß es am Montag vor der 2. Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts.

Der heute 20 Jahre alte Mann soll den Mord am Feuerwehrhaus der 5000-Einwohner-Gemeinde Ebhausen gezielt vorbereitet haben. Zunächst habe er am 25. Februar 2010 einen Streit zwischen dem jüngeren Mitangeklagten und dem Opfer angezettelt und seinen Kumpel so gegen den 15-Jährigen aufgehetzt, hieß es in der Anklage. Als die drei später allein waren, habe er das Opfer mit einer Kordel bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm danach rund 30-mal mit einem Messer in den Hals gestochen. Der jüngere Komplize legte zwar nicht selbst Hand an, soll die Tat laut Anklage aber gebilligt haben. Er ist heute 17 Jahre alt.

Wie schon im Tübinger Verfahren wurde auch gestern in Heilbronn die Öffentlichkeit nach Verlesen der Anklageschrift vom Prozess ausgeschlossen.

Geplant sind bis zum 17. Dezember vorerst elf Fortsetzungstermine. Es sollen 42 Zeugen und fünf Sachverständige gehört werden.