Das Rathaus steht im Mittelpunkt vieler Überlegungen der Dunninger Bürger. Foto: Schönfelder

Bürgermeister: Furcht vieler Dunninger wegen dauerhafter Pensionsansprüche so gut wie unbegründet

Von Peter Schönfelder

Das Thema entpuppt sich als schwierig. Seit Monaten ist Dunningens Bürgermeister Stephan Kröger krank und viele Dunninger fragen sich: "Was ist, wenn er nicht zurückkommt?"

Dunningen. Und mancher macht sich sogar Sorgen, dass auf die Gemeinde Dunningen Kosten zukommen, wenn Kröger dauerhaft dienstunfähig werden sollte.

Die Kernfrage lautet: Hat der Bürgermeister nach nur einem Jahr im Amt Pensionsansprüche erworben?

Die Antwort scheint nicht ganz einfach, denn selbst der Kommunale Versorgungsverband, eine Art Rentenkasse für die öffentlich Bediensteten, kann auf Nachfrage einen solchen möglichen Anspruch auf Anhieb nicht beziffern.

Näheres weiß allerdings Professor Paul Witt, Rektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und Herausgeber des Buches "Karrierechance Bürgermeister – Leitfaden für die erfolgreiche Kandidatur und Amtsführung". Natürlich erwerbe ein Bürgermeister Pensionsansprüche, wenn er aus dem Amt scheide, bestätigt der Fachmann. Dies sei allerdings in der Regel frühestens am Ende seiner ersten Amtszeit der Fall, wenn er dann abgewählt werde. Ein Bürgermeister, der schon nach gut einem Jahr ausscheide, sei auch für ihn die absolute Ausnahme. Selbst Witt konnte nicht auf Anhieb sagen, ob Stephan Kröger überhaupt Ansprüche erworben hat.

Und wenn doch, so Witt, seien diese "verschwindend gering". Sie würden vom Kommunalen Versorgungsverband bestritten, in dem jede Gemeinde Baden-Württembergs Mitglied sei und eine Umlage für die Pensionszahlungen jedes ihrer Beamten aufbringe. Ihm sei in der Tat keine einzige Gemeinde bekannt, so Witt, die nicht Mitglied sei, denn sonst müsste sie die Pensionsansprüche ihrer Beamten selbst bestreiten. Die einzigen Kosten, die er sich für die Gemeinde Dunningen denken könne, sei, die Umlage für die, wie gesagt sehr geringen Pensionsansprüche Krögers weiter zu bezahlen. Im übrigen findet es Witt nicht verwunderlich, dass die Stellungnahme Krögers zur möglichen Dienstunfähigkeit noch nicht vorliegt. "Vielleicht ist er krankheitsbedingt nicht in der Lage, diese abzugeben", vermutet der "Fachmann für Bürgermeister", wie es die Hochschule ausdrückt.

Nimmt man die Fälle der langzeiterkrankten Bürgermeister wie vor einigen Jahren in Rickenbach und aktuell in Frittlingen und Dunningen zusammen, so kann Witt eine Steigerung nicht erkennen. Bei rund 1100 Bürgermeister im Lande seien dies die absoluten Ausnahmen. Auch seien die altgedienten Schultes, die jetzt nach und nach abtreten, nicht robuster als ihre jungen Kollegen gewesen.

"Auch die Jungen werden älter und fügen sich immer mehr in das Amt und seine hohen Anforderungen", weiß Witt.