Harmonie sieht anders aus: Sarah und Michael Merz beklagten im Gemeinderat mangelnde Kommunikation und sahen sich vor voll­endete Tatsachen gestellt. Sie fordern erst ein Sicherheitsgutachten, bevor die Planung für den Kindergarten-Neubau beginnt. Bürgermeister Peter Schumacher sieht’s anders. Foto: Schönfelder

Gemeinderat: Vorgehen des Gemeinderates sorgt für Diskussionen / Eltern zeigen sich enttäuscht

Dunningen-Seedorf - Der Kindergarten-Neubau kommt: Mit einem Grundsatzbeschluss reagiert der Gemeinderat auf steigende Geburtenzahlen. Indes, die Sicherheit der Kinder bleibt ein Streitthema in Seedorf.

Eigentlich sind es gute Neuigkeiten: Am Montag hat im Gemeinderat ein Beschluss zum Neubau des Kindergartens im Ortsteil Seedorf angestanden. Die Beschlussvorlage sieht "keine innerörtliche Alternative" zum Flurstück 100 an der Freudenstädter Straße vor. "Ein Kindergarten gehört in den Ort", begründet Bürgermeister Peter Schumacher. Zudem ist das gemeindeeigene Gelände mit etwa 3700 Quadratmetern ausreichend groß. Dennoch behalten es sich die Gemeinderäte vor, unabhängig über den Standort zu entscheiden, wie es die Gemeindeordnung vorsehe. Das jedoch geschieht sehr zum Unwillen der Antragsteller des Bürgerantrags "Sicherheit unserer Kinder", die ein externes Sicherheitsgutachten für alle Standortalternativen bereits im Vorfeld einer Entscheidung fordern.

Derzeit ist die Kinderbetreuung im Ortsteil Seedorf für die Gemeinde laut Beschlussvorlage "völlig unbefriedigend". Die Räumlichkeiten sind beengt (wir berichteten). Dass ein neuer Kindergarten gebaut werden muss, darin sind sich Eltern und Gemeinderat einig. Allein die Vorgehensweise spaltet Rat und Eltern.

Harte Worte richteten demnach die Initiatoren des Bürgerantrags, Sarah und Michael Merz, in einem Brief an die Ratsmitglieder. "Jeder, der für ein Scheitern des Bürgerantrags und somit gegen ein Sicherheitsgutachten inklusive Flurstück 100 stimmt, ist für eventuelle Unfälle in den nächsten Jahrzehnten mit verantwortlich", schreiben sie.

Das wollten die Räte nicht auf sich sitzen lassen. Sie pochten auf ihre Entscheidungsfreiheit. "Ein Gutachten muss einen Rahmen bekommen", sagt jedenfalls Schumacher. Das heißt erst Standortentscheidung, dann Sicherheitsgutachten. Das sei auch finanziell günstiger.

Mit dem Standort Flurstück 100 sei man dem Bürgerantrag aber ein Stück weit entgegengekommen. Das heißt, dass die Kindergartenkinder mit genügend Sicherheitsabstand vom täglichen Straßenverkehr betreut werden.

Die Grundschule allerdings bleibt das Problem. Auch das greifen die Initiatoren des Bürgerantrags in der Sitzung auf. Diesen hatten sie bereits im November 2014 an die Gemeindeverwaltung Dunningen gestellt. Sie hatten dazu etwa 350 Unterschriften gesammelt, gehen aber eigenen Angaben zufolge von mehr betroffenen Eltern aus.

In der Sitzung kritisierte Sarah Merz nun drei Jahre nach der Antragstellung, dass es – auch äußeren Umständen geschuldet – zu erheblichen Verzögerungen gekommen war. Sie fühle sich "nicht ernst genommen" und sei "enttäuscht". Außerdem fühle sie sich "vor vollendete Tatsachen gestellt".

Zur Sicherheit der Kinder fordert der Bürgerantrag außerdem, dass im Bereich Kindergarten, Grundschule und Festhalle ein Busbahnhof entstehen soll. Dadurch sollen gefährliche Situationen weitgehend verhindert werden.

Gemeinderätin Inge Erath hingegen glaubt nicht daran, dass im Ortsteil Seedorf genügend Platz für einen Kindergarten-Neubau und zusätzlich einen Busbahnhof gefunden werde. Außerdem gibt sie zu bedenken, dass die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder nicht nur im Rat liege, sondern auch bei jedem widerrechtlich parkenden Elternteil vor den Einrichtungen. Wolfgang Gerst ergänzt, dass der Gemeinderat angesichts Herausforderungen wie überraschend hohen Geburtenzahlen oder Stillstand in der Verwaltung eben Prioritäten setzen müsse. Diese liegen auf der Sicherstellung von Betreuungsplätzen. Sinnvoll sei ein Sicherheitskonzept parallel zu den für 2019 vorgesehenen Bauplanungen, sagt Helmut Faller.

"Der erste Schritt muss der Grundsatzbeschluss sein", meint auch Gemeinderat Markus Holl, um "endlich mal einen Schritt weiterzukommen". Letztlich verabschiedeten die Gemeinderäte den Grundsatzbeschluss, einen neuen Kindergarten zu bauen, einzig Martin Sauter stimmt dagegen. Sichtlich enttäuscht verließen Sarah und Michael Merz den Sitzungssaal.

Laut Paragraf 20b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann die Einwohnerschaft in einem Bürgerantrag (jetzt Einwohnerantrag) dafür sorgen, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit im Wirkungskreis der Gemeinde behandelt. Der Gemeinderat muss zuständig sein. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und eine Begründung enthalten. Der Antrag muss von mindestens drei Prozent der antragsberechtigten Einwohner unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit des Antrags entscheidet der Gemeinderat.