Nach der Ortsumgehung steht nun die Sanierung des Ortskerns in Dunningen an. Foto: openstreetmap.de Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortsumgehung wird Ende August ihrer Bestimmung übergeben / Gemeinderat beschließt Satzungsänderung

Von Rudi Merz

Dunningen. Wenn Ende August die Ortsumgehung der B 462 Dunningen ihrer Bestimmung übergeben werden kann, steht für den Ortskern die vorgesehene Sanierung der alten B 462 zur Verwirklichung an. So beschloss der Gemeinderat in jüngster Sitzung als Wiederholung den Erlass der diesbezüglichen Sanierungssatzung. Befürwortet wurde vom Gremium auch die Teileinziehung einer Wegparzelle südlich des Dunninger Feuerwehrhauses auf eine Länge von 15 Metern. Auf diese könnte als Durchgangsstraße verzichtet werden und die Möglichkeit wäre dadurch gegeben, unter Einbeziehung einer privaten Teilfläche die Anlegung von zehn bis zwölf Pkw-Stellplätzen zu schaffen.

Kämmerer Lothar Kopf informierte den Gemeinderat ausführlich über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen, die bei unmittelbaren Beteiligungen unter 25 Prozent stehe. Es sind dies die Solargemeinschaft Seedorf, Kreisbaugenossenschaft Rottweil und die Volksbank Schwarzwald-Neckar. Dies gilt auch für den Zweckverband Wasserversorgung Eberbachgruppe, Abwasserzweckverband Eschachtal, Zweckverband Eschachwasserversorgung, Zweckverband kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm, Zweckverband interkommunales Industriegebiet Seedorf-Waldmössingen, Eigenbetrieb Energie und Eigenbetrieb Seniorenzentrum.

Zur Beschlussfassung stand auch der Jahresabschluss für das Seniorenzentrum, das einen Verlust von 80 923 Euro umfasst. Der operative Abmangel für das Haus am Adlerbrunnen in Dunningen stellt sich in Höhe 19 200 Euro und für den Seedorfer Eschachtreff mit 26 000 Euro dar. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

Durch die Auflösung des Seedorfer Ortschaftsrates und Wegfall des Ortsvorstehers wurde eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit notwendig. In Zukunft erhält der ehrenamtliche Ortsvorsteher von Lackendorf eine Aufwandsentschädigung von 39 Prozent des Höchstbetrages der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeindegrößengruppe 500 bis 1000 Einwohner. Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten im Vertretungsfall eine Aufwandentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes wie Gemeinderäte. Dieser Beschlussvorschlag wurde von Ortschafts- und Gemeinderat akzeptiert.