Mit einer Begrenzung der Geschosszahl und der Wohneinheiten soll das Verfahren zum Bebauungsplan "Ehemaliges Ginter-Areal" weitergeführt werden. Foto: Archiv-Foto: Schönfelder

Gemeinderat beschließt Vorgehensweise. Zahl der möglichen Geschosse und Wohneinheiten reduziert.

Dunningen - Nur noch zwei Vollgeschosse statt drei sollen die geplanten Mehrfamilienhäuser auf den sogenannten Ginter-Areal in Dunningen höchstens aufweisen. Diese Planänderung beschloss der Dunninger Gemeinderat am Montagabend.

Allerdings ist auf diesen Vollgeschossen weiterhin ein zurückgesetztes Staffelgeschoss erlaubt.

Wieder waren zahlreiche interessierte Bürger und Anwohner in die Sitzung gekommen. Seit der ersten Beratung im Gremium ist der Bebauungsplan "Ehemaliges Ginter-Areal" höchst umstritten. Die Anwohner wehren sich gegen die in ihren Augen zu wuchtige Bauausführung, die sich nach ihrer Meinung nicht in die vorhandene Bebauung einfügt. Jetzt reagierte die Planungsbüro auf die hartnäckigen Einwände durch die Reduzierung der Vollgeschosszahl. Zudem wurde die Zahl der zulässigen Wohneinheiten je Gebäude von acht auf sieben gesenkt.

Die Zahl der Stellplätze soll ebenfalls dem üblichen Rahmen entsprechen. Die Festsetzung im Bebauungsplan, die gesetzlich geregelte Fläche für sogenannte "bauliche Anlagen", in diesem Fall die Stellplätze, ausnahmsweise überschreiten zu dürfen, wurde auf Antrag von Markus Holl gestrichen. Zudem wird jedem Bauherrn jetzt vorgeschrieben, vor Baubeginn in Abstimmung mit dem Umweltschutzamt beim Landratsamt eine Altlastenuntersuchung des Baugrundstücks durchzuführen. Sollte etwas gefunden werden, müssen diese Altlasten beseitigt werden und der Nachweis dem Bauantrag hinzugefügt werden.

Gemeinderat beschließt Vorgehensweise

Mit diesen Änderungen geht der umstrittene Bebauungsplan in die nächste Runde. Denn die Öffentlichkeit, das heißt auch die Anwohner, erhalten noch einmal die Gelegenheit, sich zu diesen Änderungen des Bebauungsplans zu äußern, der noch einmal zwei Wochen ausgelegt wird.

Sollten Einwendungen gemacht werden, werden diese noch einmal im Gemeinderat Thema sein, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.

Diese Vorgehensweise beschloss der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Abgelehnt wurde allerdings eine weitergehende Beteiligung der Öffentlichkeit über das Verfahren hinaus, wie es die Anwohner der "Breite" in einem Schreiben mit angehängter umfangreicher Unterschriftenliste wollen. Sie regen in dem Scheiben einen "Offenen Gedankenaustausch" mit der Verwaltung an, wie dies alle großen Parteien in ihren aktuellen Programmen fordern. Die Unterzeichner sind ebenso wie vernehmliche Stimmen aus der Jakob-Mayer-Straße der Meinung, dass die geplante Bebauung den gewachsenen dörflichen Charakter des Quartiers beschädigt.

Die Verwaltung und der Gemeinderat vertreten mit ihrem Beschluss allerdings die Auffassung, dass die Anwohner im laufenden Bebauungsplan-Verfahren bereits mehrfach Gelegenheit hatten, ihre Bedenken zu formulieren und in das Verfahren einzubringen, so dass eine weitere Beteiligung außerhalb des gesetzlich vorgeschrieben Rahmens nicht notwendig ist.