Der Lackendorfer Ortschaftsrat hatte sich in seiner jüngsten Sitzung das Plangebiet noch einmal angesehen. Foto: Schönfelder Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinde- und Ortschaftsrat fassen Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss für "Stockäcker-Bösinger Weg II"

Von Peter Schönfelder

Dunningen. Zentraler Punkt der gemeinsamen Sitzung des Dunninger Gemeinderats und des Ortschaftsrats Lackendorf war die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Stockäcker-Bösinger Weg II" in Lackendorf.

Der Bebauungsplan war notwendig geworden, da im Ortsteil Lackendorf keine öffentlichen Baugrundstücke mehr verfügbar sind. Ursprünglich war in diesem Bereich eine Reservefläche von drei Hektar ausgewiesen worden. Diese war allerdings auf einen Hektar reduziert und zwei Hektar dem Ortsteil Seedorf rechnerisch zugeschlagen worden, um dort eine weitere wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Dies war auch im Rahmen der Beteiligung der Behörden vom Regierungspräsidium angemerkt worden. Planer André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro wird in den Bebauungsplan aufnehmen, dass es nicht geplant sei, weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

Einig sind sich Gemeinde- und Ortschaftsrat mit dem Polizeipräsidium Tuttlingen, dass, angesichts des Durchgangsverkehrs und des landwirtschaftlichen Verkehrs mit zum Teil großen Maschinen ein einseitiger Gehweg sinnvoll sei. Der Ortschaftsrat hatte bereits in seiner letzten Sitzung bei einer Vor-Ort-Besichtigung auf die Problematik hingewiesen. Die Räte hatten dabei besonders an die Schulkinder gedacht.

Auch die Dunninger Ortsgruppe des NABU hatte sich zu Wort gemeldet. In dessen Augen sind die geplanten Baugrundstücke recht groß geraten. Zudem sollte die Ortsrandbegrünung aus heimischen Bäumen und Sträuchern bestehen. Ausdrücklich bot der NABU seine Mithilfe an, die der Planer auch gern in Anspruch nehmen wird, so Leopold. Der Ausgleich für den Verlust der Bodenfunktionen werden laut Leopold vom Öko-Konto der Gemeinde abgebucht, alle anderen Ausgleichsmaßnahmen können im Plangebiet selbst bewerkstelligt werden.

Für eine kurze Diskussion sorgte die Frage, ob für das Müllfahrzeug ein Wendehammer angelegt werden soll. Leopold sprach sich dagegen aus, da dieser nur der Abfallfirma diene, er ansonsten nicht gebraucht werde. Nach einer längeren Diskussion entschieden sich Gemeinde- und Ortschaftsrat, keinen Wendehammer anzulegen. Es sei möglich die Grundstücke rückwärts anzufahren. Kleineren Fahrzeugen sei es möglich, an der Einmündung eines Feldwegs zu wenden.

Einstimmig fällten schließlich Gemeinde- und Ortschaftsrat den Feststellungs- und Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplans "Stockäcker-Bösinger Weg".