Auf einer Breite von 20 Metern ist das Widerlager der Brücke bemalt. Foto: Polizei

Facebook-Gemeinde kann Brücken-Graffiti viel Positives abgewinnen. Manche halten es für "Gewinn für das Objekt".

Dunningen - Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung, der Täter macht sich strafbar. Nur wenige Tage nach der Einweihung der Dunninger Ortsumgehung wurde eine der Brücken mit einem riesigen Graffiti "verziert". Die Polizei sucht jetzt den Urheber.

Indes, auf unseren Facebook-Seiten Schwarzwälder Bote und Schwarzwälder Bote Rottweil dominiert durchaus Positives zum Werk des heimlichen Sprayers. So meint Meike E.: "Sachschaden sieht irgendwie anders aus." Und Thomas M. schreibt: "Sieht doch gut aus. Besser als der triste Beton." Markus W’s. Urteil ist ebenfalls eindeutig: "Ein Gewinn für das Objekt. Ja ja wenn wir die erwischen." Andere finden das Werk cool, schick oder einfach "scheeee".

Auch Sergej W. hat eine positive Sicht der Dinge: "Naja da man ja die Brücke vorher nicht lackiert hat, hat es jetzt jemand anders kostenlos erledigt. Und hat nichts von den 23 Millionen verlangt. Seid doch froh, dass da keiner Hakenkreuze gemalt hat." Stephanie E. sieht eher den künstlerischen Aspekt: "Ich hätte halt ne offizielle Ausschreibung gemacht und das beste Bild dann öffentlich sprayen lassen!" Sandra H. versucht eine Einordnung des Bildes: "Das Leben ist doch eh schon teilweise trist und stocksteif genug oder. Mag sein, dass es schönere Motive gibt. Aber ich habe auch schon schlimmere Schmierereien gesehen."

Dass die Tat für die meisten keine Überraschung ist, postet unter anderem Marvin R.: "Früher oder später wärs eh passiert also von dem her eigentlich Wurst." Und für Steffen H. ist es nur eine Sache der Perspektive: "Man muss das als Schutzschicht begreifen lernen."

Ziemlich allein unter den Kommentatoren steht Rebecca R.: "Kunst? Hässlich bleibt hässlich... Wenn es wenigstens halbwegs ansehnlich ist, aber das scheint hier fehl am Platze zu sein. Bin wohl die einzige mit der Meinung, aber man muss nicht alles über den grünen Klee loben."

Die Meinungen zu der Tat des bislang Unbekannten sind also geteilt. Aber Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung. Und die ist nun mal gegeben, wenn die Sprayaktion gegen den Willen des Eigentümers geschieht. Ist das Sprayen für den Eigentümer allerdings in Ordnung, sind Graffiti erlaubt.

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