Verfahren des Kartellamts hat Auswirkungen

Dunningen (psh). Das Verfahren des Bundeskartellamts rund um den gebündelten Holzverkauf an die Sägewerke hat inzwischen auch Auswirkungen für die Gemeinde Dunningen (wir berichteten).

Dies gab Dunningens Kämmerer Lothar Kopf an der Sitzung des Gemeinderats am Montagabend bekannt.

Nach dem inzwischen vom Bundeskartellamt zugestellten sogenannten Beschlussentwurf ist es den Kreisforstämtern künftig nicht mehr gestattet, das Holz der Waldeigentümer zu vermarkten, die mehr als 100 Hektar Wald bewirtschaften.

Der Verkauf der Holzernte aus diesen Betrieben soll nach dem Willen des Bundeskartellamtes kommunalisiert werden. Der Dunninger Gemeindewald ist ebenfalls größer als 100 Hektar.

Im Rahmen der geltenden Übergangslösung habe die Gemeinde zwischenzeitlich einen Vertrag mit den Landratsamt abgeschlossen, das den Holzverkauf übernommen habe, führte Kopf aus. Die Konditionen des Vertrages seien dieselben, unter denen die Gemeinde mit dem Forstamt zusammengearbeitet habe, erläuterte der Kämmerer weiter.