Bebauungsplan Brunnenäcker-Steineleh führt zu Grundsatzdiskussion im Dunninger Gemeinderat

Von Peter Schönfelder

Dunningen. Eigentlich ging es nur um ein einziges, erst geplantes Gebäude, aber es wurde eine Grundsatzdiskussion. Wie groß darf ein Haus in Dunningen sein, um von allen akzeptiert zu werden?

Auf der Tagesordnung des Dunninger Gemeinderats stand eigentlich nur die Erörterung der Einwände gegen die "Vierte(!) Änderung des Bebauungsplans Brunnenäcker-Steineleh". Nicht besonders spektakulär, möchte man meinen. In einem Zipfel des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um dort die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit barrierefreien Eigentumswohnungen zu ermöglichen. Das auf dem Grundstück stehende landwirtschaftliche Gebäude ist nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren, deshalb stehe, so die Verwaltung, einer Nutzungsänderung durch Wohnbebauung nichts im Wege.

Außer der Ablehnung durch einige Dunninger, wie sich an den Einwendungen zeigte.

Dabei waren jene von Wilhelm Seiler ähnlich gelagert, wie seine Argumentation gegen die beabsichtigte Bebauung des sogenannten Ginter-Areals. Nach Seilers Meinung wird durch einen Geschossbau an dieser Stelle der dörfliche Charakter der Bebauung zerstört, mithin passe das Gebäude nicht zur vorhandenen Bebauung. Zudem sei die Planung eines Geschossbaus "investororientiert" und nicht an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert. Dieser Argumentation mochten weder Planer Andre Leopold noch die Verwaltung folgen. Die mögliche Bebauung müsse sich an den Vorgaben des Bebauungsplans halten. Die Bevölkerung sei durch das bisherige Verfahren beteiligt und habe mehrfach die Gelegenheit zu Einwendungen bekommen.

Simone Spengler griff das Dilemma auf. Der Geschossbau am Bühlweg sei bereits der dritte Fall in der jüngeren Vergangenheit, der die Frage nach der grundsätzlichen Richtung der zukünftigen Wohnbebauung aufwarf. Nach ihrer Meinung täte der Gemeinderat gut daran, diese Frage grundsätzlich zu klären und dabei sowohl die Gegenargumente gegen eine bauliche Verdichtung im Ort, wie der Verlust des typischen Dorfcharakters, als auch die Vorteile dieser Bauweise, wie beispielsweise der "Null-Flächen-Verbrauch" klar zu benennen und nach außen in die Bevölkerung zu tragen.

Dazu sei es in ihren Augen allerdings nötig, sich von den einzelnen Problemfällen zu lösen und die Frage offen und allgemein zu diskutieren. Dazu sollte nach ihrer Meinung vielleicht sogar das eine oder andere Bebauungsplanverfahren "auf Eis gelegt" werden.

Kämmerer Lothar Kopf sah diesen Vorschlag jedoch problematisch. Der Markt werde sich andere Standorte suchen, während in Dunningen über die Frage "Geschossbauten oder nicht" diskutiert werde, fürchtete der Kämmerer. Zudem sei die Frage: "Wollen wir ein Mietangebot in Dunningen, um auch für junge Familien Wohnraum zu schaffen?" Aber wenn sich ein solches Projekt für einen Investor nicht lohne, werde dieser es bleiben lassen. Die von Spengler angeregte Diskussion werde wohl ein Jahr in Anspruch nehmen, schätzte er. Rainer Pfaller sah es ähnlich. Es gebe einen Bedarf an Geschosswohnungsbau. Er halte einen Stillstand aber für nicht vertretbar.

Spenglers Antrag wurde dann auch mehrheitlich abgelehnt. Ein weiterer Antrag von Markus Holl, den Bauherrn wenigstens zu zwingen, ein Satteldach aufzusetzen, fand ebenfalls keine Mehrheit. Schließlich wurden der Bebauungsplan in der aktuellen Form und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen.