Das Landratsamt setzt das vom Regionalverband eingeleitete Verfahren zur Änderung des

Das Landratsamt setzt das vom Regionalverband eingeleitete Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets "Großer Heuberg" vorläufig aus.

Zollernalbkreis. Bis eine Entscheidung über die Grenze des künftigen Gesteinsabbaus getroffen sei, habe Dotternhausen noch die Möglichkeit festzulegen, ob, und wenn ja, auf welcher Fläche ein weiterer Gesteinsabbau erfolgen soll, teilt das Landratsamt mit. Die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung wäre dann nur für diese Fläche notwendig. Jenseits davon könnte das Landschaftsschutzgebiet unverändert bleiben, ein Gesteinsabbau wäre dort nicht möglich. Die Kreisverwaltung könne Holcim die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nur erteilen, wenn die Gemeinde Dotternhausen als Grundstückseigentümerin zustimme.

"Die Zukunft des Kalksteinabbaus auf dem Plettenbergs bewegt verständlicherweise die Menschen im Oberen Schlichemtal", so Landrat Günther-Martin Pauli. Wegen der unterschiedlichen Interessen der einzelnen Initiativen appelliert er an alle Beteiligten, den Dialog "sachlich und fair" fortzuführen.