Holcim-Steinbruch auf dem Plettenberg: Die Genehmigung hat das Landratsamt bereits 1977 erteilt. Foto: Visel

Genehmigung besteht seit 1977. Landratsamt will bei Erweiterung des Holcim-Steinbruchs Unklarheiten ausräumen.

Dotternhausen - Auf dem Plettenberg wurde zu keinem Zeitpunkt illegal Gestein abgebaut: Um Unklarheiten auszuräumen und weiteren Missverständnissen vorzubeugen, nimmt das Landratsamt Stellung in der aktuellen Plettenberg-Diskussion.

Die Änderung des Landschaftsschutzgebiets "Großer Heuberg" sei vom Regionalverband Neckar-Alb beantragt worden. Beabsichtigt werde, im Rahmen einer Änderung des Regionalplans das bestehende Rohstoffsicherungsgebiet auf dem Plettenberg in ein Rohstoffabbaugebiet umzuwandeln.

Der Regionalplan gebe lediglich einen Rahmen vor: "Festsetzungen stellen keine Anspruchsgrundlage für eine Genehmigung beispielsweise zum Gesteinsabbau dar", heißt es in der Mitteilung des Landratsamts.

Die eigentliche Genehmigung für den Gesteinsabbau auf dem Plettenberg erfordere ein gesondertes, aufwendiges Genehmigungsverfahren, das ebenfalls eine öffentliche Anhörung und eine detaillierte Erörterung aller vorgebrachten Argumente beinhalte. Diesem greife weder das Verfahren zur Regionalplanänderung, noch das Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets vor.

Der Interessenskonflikt zwischen Regionalgebietsplanung und Schutzgebietsverordnung könne durch eine Ausnahme oder Befreiung oder durch eine Aufhebung der Schutzgebietsverordnung gelöst werden. Das Landratsamt habe nach derzeit geltender Rechtslage keine Befreiung von den Geboten der Schutzgebietsverordnung erteilen können. Daher habe der Regionalverband eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung beantragt.

Das Verfahren sehe ein transparentes Verfahren mit öffentlicher Auslegung und der Anhörung von Trägern öffentlicher Belange vor. Darüber hinaus sei eine sorgfältige Interessenabwägung zwischen naturschutzfachlichen Belangen und gesetzlichen Vorgaben zur Rohstoffsicherung vorzunehmen.

Insgesamt seien 18 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, zudem Einwendungen von vier Privatpersonen eingegangen, die jetzt für die weiteren Entscheidungen im laufenden Verfahren bewertet würden.

Das Landratsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der bisherige Gesteinsabbau auf dem Plettenberg auf der Grundlage einer Genehmigung aus dem Jahr 1977 erfolge, die 1982 modifiziert worden sei.

Zur historischen Entwicklung der bisherigen Abbaumaßnahmen: Der Plettenberg wurde bereits mit Verordnung des Landrats im Jahr 1939 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Im Juli 1940 wurde eine Ausnahmebewilligung zur Wiederaufnahme des Steinbruchbetriebs erteilt. Diese wurde in den folgenden Jahren jeweils ergänzt.

Auch nach der Gründung der Bundesrepublik galt die seinerzeit nach dem Reichsnaturschutzgesetz erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung fort.

Die vom Landratsamt 1977 erteilte Genehmigung zum erweiterten Abbau im Landschaftsschutzgebiet beinhalte eine naturschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis, teilt das Landratsamt weiter mit. Erstere berücksichtige das bestehende Landschaftsschutzgebiet. Nach damaliger Rechtslage ersetzte die naturschutzrechtliche Genehmigung auch eine Befreiung von den geltenden Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets.

Durch die 1984 neu erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung "Großer Heuberg" sei das seit 1939 bestehende Landschaftsschutzgebiet "Plettenberg" Teil des Schutzgebietes "Großer Heuberg" geworden. Die Genehmigung aus dem Jahr 1977, die Bestandschutz genieße, sei nach wie vor gültig.

Das bei der Regionalplanänderung angestrebte Ziel, den künftigen Rohstoffabbau festzulegen, mache auch eine Prüfung der Änderung des Landschaftsschutzgebiets "Großer Heuberg" erforderlich. Letzteres tangiere die anderen Naturschutzgebiete im Bereich des Plettenbergs nur am Rande. Diese werden laut Landratsamt weiterhin bestehen bleiben.