Kindergarten: Rat für mehr Personal

Dotternhausen (lh). Die vorhandenen zehn Plätze für Kinder von einem bis drei Jahren im Krippenbereich des Kindergartens reichen voraussichtlich ab Januar 2018 nicht mehr aus. Das zeigt die Kindergartenbedarfsplanung, die in der jüngsten Sitzung des Dotternhausener Gemeinderats vorgestellt worden ist.

Demnach werden die drei Gruppen für Kinder ab drei Jahren zwar ausreichen, aber die Auslastung soll hoch bleiben. Hingegen wird es im Krippenbereich knapp: Die vorhandenen zehn Plätze sind im Oktober bereits belegt.

Das Gremium folgte dem Vorschlag, eine Regelgruppe zur altersgemischten Gruppe zu deklarieren und sie für Kinder ab zwei Jahren zu öffnen. Während die Personalausstattung in diesem Bereich noch ausreichend ist, klemmt es in der Krippe, so dass deren Erzieherinnen durch Kolleginnen aus dem Kindergarten unterstützt werden müssen. Deshalb wurde vorgeschlagen, ab Januar die Leitungsfreistellung wieder von 25 auf 50 Prozent zu erhöhen und eine zusätzliche 25-Prozent-Stelle zur Unterstützung in Kindergarten und Krippe zu schaffen. Keinen Handlungsbedarf sieht die Gemeindeverwaltung bei den Öffnungszeiten. Eine Umfrage der Elternbeiratsvorsitzenden ergab zwar Änderungswünsche, doch beispielsweise eine Öffnung über die Mittagszeit erscheint der Gemeinde kaum leistbar. Dann müsste Mittagessen in einem gesonderten Raum angeboten werden, und die Gruppengröße wäre bei Ganztagsbetreuung auf 20 beschränkt. Zudem wird angemerkt, dass nur jede zehnte Familie mehr als 75 Prozent der vorhandenen Öffnungszeiten nutze. Auch bei den Schließtagen muss nach Ansicht der Verwaltung nichts geändert werden.

Die Elternbeiträge in Dotternhausen sollen zum Januar 2018 erhöht werden. Eine Erhöhung ist 2017 nicht erfolgt. Vorgeschlagen wird ein Beitrag von 111 statt 100 Euro pro Kind aus einer Familie mit einem Kind im Regelkindergarten und 271 statt 243 Euro im Krippenbereich.

Beschlossen wurde, die Stellen aufzustocken, die Freistellung der Kindergartenleitung um 25 Prozent zu erhöhen und für die Betreuung eines Kinds unter drei Jahren in der altersgemischten Gruppe den doppelten Beitrag für einen Platz in der Regelgruppe zu erheben.