Kommunales: Gemeinderat stimmt Änderungen zu

Dotternhausen (bv). Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Der Entwurf, so Bürgermeisterin Monique Adrian, entspreche in weiten Teilen der Mustersatzung des Gemeindetags.

Fraktionen: mindestens drei Räte

So heißt es nun, dass Fraktionen mit mindestens drei Mitgliedern gebildet werden können. Damit sind im Gremium mit zehn Sitzen bis zu drei Fraktionen möglich. Die nichtöffentlich gefassten Beschlüssen müssen nun im Wortlaut in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben werden. Die Einberufungsfrist für den Gemeinderat ist auf "in der Regel sieben Tage vor dem Sitzungstag" festgelegt worden. Des Weiteren sind die Minderheitenquoren in Sachen Unterrichtungsrecht, Akteneinsicht, Anfragerecht und Antragsrecht zur Tagesordnung von einem Viertel auf ein Sechstel reduziert worden. Den Fraktionen wird das gleiche Recht eingeräumt. Eine namentliche Abstimmung kann vorgenommen werden, wenn der Gemeinderat dies mehrheitlich beschließt. Bisher erforderte dies den Antrag eines Viertels des Gremiums oder des Vorsitzenden.

Ausschüsse können öffentlich sein

Während alle Sitzungen der Ausschüsse bisher nichtöffentlich waren, können diese nun auch öffentlich sein.