Die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung im "Großen Acker" Foto: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

Nahwärme: Gemeinderat beschließt neue Berechnungsformel

Von Detlef Hauser

Dotternhausen. Der Grund- und Arbeitspreis für den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung wird neu berechnet. Darauf einigte sich der Dotternhausener Gemeinderat.

Bürgermeisterin Monique Adrian wies darauf hin, dass diese nach einer Preisgleitklausel ermittelt werden. Diese sei vertraglich festgelegt. Eine Überprüfung habe gezeigt, dass die Indizes – so der Verbraucherpreisindex beim Grundpreis und der Preisindex für Hackschnitzel beim Arbeitspreis – nicht genau definiert seien. Sie schlug vor, den Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten zum vorausgegangenen und zum Bezugsjahr beim Grundpreis und Arbeitspreis anzuwenden, beim Letzteren zudem die Indizes für Tariflohn Energieversorgung und Zentralheizung sowie der Index für Holzprodukte zur Energieerzeugung.

Adrian betonte, dass die neuen Klauseln nachvollziehbar seien. Sie würden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und könnten im Internet heruntergeladen werden. Die neuen Formeln bedeuteten keine Verschlechterung der vertraglichen Bedingungen und führten zu keinen Verteuerungen. Die Kunden kämen vielmehr besser weg.

Dagegen würden sich die Einnahmen aus dem Arbeitspreis 2016 um 3000 Euro verringern. Der Eigenbetrieb leide darunter nicht. Es sei aber davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb zwei Jahre länger defizitär sein werde als geplant, also bis 2023. Danach könnten die Fehlbeträge abgearbeitet werden.