Norbert Majer (links) und Otto Scherer zeigen auf der Karte die Westkante des Plettenbergs, um die es ihnen auch geht. Foto: Schwarzwälder-Bote

Plettenberg: Erhalt der Westkante ist besonderes Anliegen der Antragsteller

Dotternhausen (bv). In einer Stellungnahme betonen die Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass es ihnen nicht um eine vollständige Einstellung der Gesteinsentnahme auf dem Plettenberg geht und sie auch die Arbeitsplätze im Zementwerk nicht gefährden oder gar dessen Stilllegung wollen.

Man wolle aber keine "Köpfung" des Plettenbergs, sondern die Erhaltung des Rest-Bergs mit der Plettenberghütte, den noch standfesten Rändern und den kleinen Hochflächen. Betont wird, dass sich der Gemeinderat und die Bürgermeisterin "nicht mit genügender Mehrheit und Konsequenz für die Erhaltung der Plettenberg-Silhouette und der Trinkwasserquellen einsetzen". Sonst hätten sie nicht für eine Aufhebung des Landschaftsschutzgebiets um den Plettenberg, das seit 1939 bestehe, zu Gunsten der Rohstoffsicherung gestimmt, heißt es.

Wenn diese Vorrang vor der Landschaft habe, sei auch die Silhouette des Plettenbergs in Gefahr. Gemeint ist damit aber nicht in erster Linie der Traufhang in Richtung Schafberg und Hausen am Tann, der abgetragen werden soll, sondern die West-Seite in Richtung Schömberg/Dotternhausen.

Sei der Berg erst einmal aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und als Vorranggebiet für Gesteinsabbau im Regionalplan eingestuft, sei eventuell sogar ein Rechtsanspruch auf Genehmigung für einen Abbau des gesamten Plettenbergs enthalten. Dagegen müsse sich die Gemeinde mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Die Zustimmung zur Aufhebung des Schutzgebiets sei daher nicht in deren Interesse.

Weiter heißt es: "Leider wurde der Abbau und die Rekultivierung nicht nach den Genehmigungen von 1977/82 ausgeführt. Durch die Aufhebung des Schutzgebiets unter Einbeziehung des alten Bruchs soll eine radikale Veränderung und Sanktionierung der jetzt hergestellten Situation erfolgen."