Inbegriff des Böswichts in den Lucky-Luke-Comics: die Daltons. Vier Verkleidete lösten am Montagmorgen im Schlichemtal einen Polizeieinsatz aus. Foto: Alliance Vivafilm

Wildwest-Auftritt ist Teil eines Ferienspiels. Autofahrerin verständigt Polizei. Nur Gewehr ist illegal.  

Dotternhausen - Was hat die Daltons aus dem Wildwest-Comic am Montagmorgen ausgerechnet an die Shell-Tankstelle in Dotternhausen verschlagen? Sehr verdächtig: Einer von ihnen hatte ein Gewehr dabei.

Für eine Autofahrerin, die zufällig zur gleichen Zeit am gleichen Ort war, stand fest: Die vier Kerle, die einem Lucky-Luke-Heft entsprungen schienen, planten einen Überfall. Die Frau rief beim Balinger Polizeirevier an und schilderte die Situation. Sie hatte beobachtet, dass die verdächtigen Personen in einem roten Kleinwagen unterwegs waren.

Weil eine schwerwiegende Straftat nicht ausgeschlossen werden konnte, nahmen mehrere Streifenwagen umgehend die Fahndung im Bereich Dotternhausen/Schömberg auf. In der Nähe der Tennisplätze in Schömberg konnte das besagte Fahrzeug ausfindig gemacht werden, und die vier Insassen wurden kontrolliert. Überraschung: Es waren nicht die bösen Daltons, sondern die Betreuer einer Jugendfreizeit aus Frittlingen, die in einem Ferienspiel die Widersacher von Wildwestheld Lucky Luke verkörperten.

Dabei hatten sie einen eigens für diesen Zweck angemieteten Zug überfallen. Der Zugführer war informiert, und die teilnehmenden Kinder waren mit dem Zug auf der Bahnstrecke unterwegs, die von der HzL an Werktagen gar nicht genutzt wird. Nur um den Zeitplan einzuhalten, hatte sich die "Räuber" einige Minuten lang bei der Shell-Tankstelle aufgehalten.

Ende gut, alles gut, könnte man meinen. Aber für einen der vier vermeintlichen Banditen bleibt es wohl nicht allein beim Schreck durch die plötzliche Polizeikontrolle: Auf ihn kommt nämlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hinzu.

Für das mitgeführte Luftdruckgewehr wäre laut Polizei ein Waffenschein erforderlich gewesen. Keine der kontrollierten Personen war jedoch im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis. Das Gewehr wurde beschlagnahmt.