Solche Warntafeln sind am Zaun des Plettenberg-Steinruchs angebracht. Foto: Archiv

Plettenberg: Landratsamt werden jahrelange Versäumnisse vorgeworfen. Zutrittsrecht für Steinbruch verlangt.

Dotternhausen - Die Bürgerinitiative Pro Plettenberg hat beim Regierungspräsidium Tübingen einen Antrag auf Dienstaufsichts- beziehungsweise Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Balingen respektive gegen die Baubehörde, Naturschutzbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt und weitere Abteilungen wegen Untätigkeit gestellt.

Die BI führt aus, dass sie hinsichtlich des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg durch Holcim den Verdacht habe, dass Abbaugrenzen überschritten wurden. Auch die Rekultivierung stehe im krassen Gegensatz zu den Vertragsvereinbarungen.

Um einen exakten Verlauf der Abbaugrenzen, der rekultivierten Flächen und der Größe der Hochwasserrückhaltebecken festzustellen, müssten Messungen im Steinbruch durchgeführt werden. So habe die BI beim Landratsamt (LRA) das vertraglich zugestandene Zutrittsrecht aus der Erklärung vom 2. Februar 1982 angefordert. Das LRA sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen und verweise auf Holcim. Holcim habe das Gelände widerrechtlich eingefriedet. Von Wanderern werde berichtet, dass der Sicherheitsdienst auch außerhalb des Steinbruches kontrolliere. Vertragsgemäß gestatte Holcim aber Hobbygeologen das Betreten des Steinbruchs.

BI-Sprecher Martin Stussak weist auf Vertragsvereinbarungen hin, nach denen der freie Zutritt zum Bruchgelände durch die Allgemeinheit nach Abbau und Rekultivierung uneingeschränkt, während des Betriebs soweit es die Sicherheit und der Betriebsablauf zulassen zu gewähren sei. Hingewiesen wird darauf, dass in bestimmten Bereichen der Abbau abgeschlossen und bereits rekultiviert sei. Der Verdacht, dass die Abbaugrenzen überschritten wurden, habe sich verfestigt. Das Landratsamt habe keine Unterlagen vorgelegt, um einen Gegenbeweis anzutreten. Stussak: "So besteht der Verdacht, dass das Landratsamt jahrzehntelange Versäumnisse vertuschen möchte."

Das Verweigern des Zutrittsrechts durch Landratsamt und Holcim lasse vermuten, dass Widerrechtliches geschah und geschieht, "das unter Umständen sogar Indizien aufweist, die den Straftatbestand des Betrugs und Beihilfe zum Betrug andeuten." Die BI, so Stussak, habe einen Rechtsbeistand eingeschaltet, um gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die beteiligten Parteien einzuleiten.

"Wir ersuchen Sie, schreibt die BI an Regierungspräsident Jörg Schmidt, "uns das vertraglich zugestandene Zutrittsrecht ausdrücklich auszusprechen und gegebenenfalls entsprechende dienstliche Schritte gegen die Verantwortlichen des Landratsamt Balingen einzuleiten".