In den vergangenen Jahren hatte der Hochseilgarten der Stadt nur noch Sorgen bereitet – jetzt tut sich wieder was in Hallwangen. Foto: Stadler

Dornstetter Gemeinderat stimmt Bauvorhaben eines neuen Betreibers in Hallwangen zu.

Dornstetten-Hallwangen - Der Dornröschenschlaf geht zu Ende: Am Hochseilgarten in Hallwangen geht es weiter. Er wird zurzeit auf Vordermann gebracht und geht unter neuer Leitung wieder in Betrieb.

Der Gemeinderat Dornstetten hat in seiner jüngsten Sitzung sein Einvernehmen zur Errichtung und dem Betrieb eines Naturhochseilgartens in Hallwangen mit Umbau und Anpassungsmaßnahmen erteilt. Der Gemeindeverwaltungsverband soll die Baugenehmigung an die Laufzeit des Pachtvertrags anpassen.

Der seit einigen Jahren bestehende Hochseilgarten mit fünf verschiedenen Parcours wird seit Wochen entsprechend der europäischen Norm auf den neuesten Stand der Technik gebracht und soll danach unter neuer Leitung wiedereröffnet werden. Nach dem Umbau soll die Anlage von einem Sachverständigen auf Einhaltung der EU-Norm überprüft werden.

Die Dornstetter Stadtverwaltung begrüßte das begonnene Vorhaben neben dem Barfußpark. Der Bauherr plant außerdem zwei große Werbebanner beim Kiosk und beim Musikpavillon, die in einer Größe von vier auf 1,20 Metern auf den Klettergarten hinweisen. Parallel zu den Hinweisschildern des Barfußparks und Grillplatzes sind zusätzlich kleine Wegweiser mit den Maßen 20 auf 40 Zentimetern geplant.

Für die Gäste, die überwiegend am Wochenende und in größeren Gruppen, zum Teil mit Bussen, erwartet werden, darf der Betreiber die bestehenden Parkplätze des Barfußparks mitbenutzen. Außerdem wurde der Bau einer Hütte zur Lagerung von Ausrüstungsgegenständen und als Aufenthaltsort für Mitarbeiter beantragt. Diese kann momentan noch nicht genehmigt werden, da dafür eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich ist. Der Bauherr muss zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Baugesuch dafür einreichen.

Nachdem der Ortschaftsrat Hallwangen den Bauantrag für den Hochseilgarten einstimmig befürwortet hatte, erteilte auch der Dornstetter Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen für die Baupläne und empfahl dem Gemeindeverwaltungsverband, die Baugenehmigung ohne Hütte bis zum 31. Oktober 2021, dem vorgesehenen Ablauf der Pachtzeit, zu erteilen.