Schon bald könnte es auf dem Dornstetter Friedhof eine Urnenwand geben – Nachfragen gibt es schon jetzt. Foto: Sannert Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Gremium stimmt Neufassung der Friedhofssatzung zu / Ausnahmeregelung bei Ehrengräbern

Gebührenerhöhungen hat es in den vorigen Jahren mehrfach gegeben – die Friedhofssatzung der Stadt Dornstetten wurde jedoch lange nicht mehr aktualisiert und neuen gesetzlichen Vorschriften angepasst. Jetzt stand das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

Dornstetten. Neue Begriffe, neue Materialien und Änderungen im Bestattungsrecht sollten, so formulierte es Kämmerer Jochen Köhler, in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. So sieht es auch das Landratsamt Freudenstadt, das bei der Stadtverwaltung eine Satzungsänderung auf der Grundlage der neuen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg angeregt hatte.

Die Regelung, dass die Stadt es zulassen kann, dass der Sarg von Angehörigen des Verstorbenen bis zur Grabstätte getragen wird, soll demnach entfallen. Hinzugefügt wird dagegen, dass sich die Ruhezeit durch das Einsetzen einer Urne in ein Reihengrab nicht verlängern darf. Wer ein Grab nach Ablauf der Liegezeit abräumen muss, den wird die Verwaltung künftig direkt anschreiben. Und weil Grababdeckungen dazu führen, dass sich die aufgrund der Bodenbeschaffenheit ohnehin schon langsame Verwesung noch verlängert, sollen bei Erdbestattungen nur noch Grabplatten zugelassen werden, die das Grab maximal bis zur Hälfte abdecken.

Die Aufstellung eines Holzkreuzes oder einer Holztafel sollte laut Verwaltung auf jedem Grab Pflicht sein. Einige Stadträte sahen das jedoch anders. Mit knapper Mehrheit (acht zu sieben Stimmen bei drei Enthaltungen) wurde der Vorschlag der Verwaltung aber doch angenommen.

Stadtrat Christoph Mannheimer (Freie Wähler/CDU) wollte wissen, wie es mit Grabplatten auf Ehrengräbern aussieht. Hier sollten seiner Meinung nach Grabplatten zugelassen werden, die das gesamte Grab bedecken. Bürgermeister Bernhard Haas sah deswegen keine Veranlassung, die neue Friedhofssatzung zu ändern. Er berief sich auf sein Recht als Bürgermeister, Ausnahmen genehmigen zu können, was er im Falle eines Grabes mit einer Liegezeit von 125 statt 25 Jahren auch tun werde, wie er betonte. Mannheimers Fraktionskollegin Pascale Peukert möchte auch Kunstwerke, beispielsweise aus Glas, zulassen. Dieser Punkt soll aber auch weiterhin über Ausnahmegenehmigungen geregelt werden, waren sich alle einig. Mareile Jordan (Freie Bürger) wünscht sich einen Bestattungswald auf Dornstetter Gemarkung. Bürgermeister Haas versprach, sich des Themas anzunehmen und es zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Diskussion vorzulegen.

Nachgedacht werden müsse auch, so Haas, über Urnenwände. Diese würden auf den Friedhöfen des Stadtgebiets fehlen und in letzter Zeit vermehrt nachgefragt. Der Neufassung der Friedhofssatzung stimmte das Gremium am Ende geschlossen zu.