Beim Gebäude Otto-Hahn-Straße 1 in Hallwangen soll ein Erweiterungsbau entstehen. Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder-Bote

Schwarzwaldwerkstatt: Erweiterungsbau darf in gewünschter Farbe gestrichen werden

Dornstetten (bine). Der Dornstetter Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Bauantrag zur Erweiterung des Werkstattgebäudes in der Otto-Hahn-Straße 1 befasst. Beschlossen wurde, dass die Schwarzwaldwerkstatt als Bauherr den Erweiterungsbau abweichend vom Bebauungsplan in der gewünschten Farbe gestalten darf. Der Rat stimmte ebenfalls einer erforderlichen Befreiung wegen geringfügiger Überschreitung der Grundflächenzahl zu. Das Vorhaben muss noch im Ortschaftsrat Hallwangen beraten werden.

Das Betriebsgebäude in der Otto-Hahn-Straße soll aufgrund des vorgelegten Bauantrags erweitert werden. Auf dem Grundstück sind außerdem 19 Stellplätze geplant. Der Bauherr will ein eingeschossiges Werkstattgebäude mit Flachdach errichten. Mit dem Bau sollen die bestehenden Montage- und Lagerflächen vergrößert werden.

Im Erdgeschoss wird zusätzlich ein Umkleideraum für die Mitarbeiter eingerichtet. Der bisherige Umkleideraum dient künftig dem Fahrradladen als Lager. In einem kleinen zweigeschossigen Bereich sollen Sozialräume entstehen. Durch den Bau zusätzlicher Stellplätze können auf dem Betriebsgelände künftig 54 Fahrzeuge parken.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des geltenden Bebauungsplans "Alte Poststraße-West, dritte Änderung". Dieser sieht eine farbliche Gestaltung der Gebäude in grünlichen oder grauen RAL-Farbtönen vor, wie dies in den 1990er-Jahren üblich war. Im Einzelfall können Bauherren davon ausnahmsweise abweichen. Da in diesem Gebiet bereits andere zeitgemäße Farbtöne verwendet wurden, beantragte der Bauherr als Ausnahme von der Farbvorgabe, das Gebäude in einem gedeckten Gelbton gestalten zu dürfen. Der Gemeinderat befürwortete diese Ausnahme. Der Erweiterungsbau wird etwas größer als das Baufenster dies zulässt. Erlaubt sind 80 Prozent überbaute Fläche, die Berechnung ergab eine minimale vierprozentige Überschreitung.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig seine Zustimmung zur Befreiung von den Bebauungsplanvorschriften.