Das Amtsgericht am Marktplatz in Horb. Foto: Blaich

Richter stellt Verfahren gegen Geschäftsmann wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung ein.

Horb/Dornstetten-Aach - Aus prozessökonomischen Gründen hat das Horber Amtsgericht das Verfahren gegen einen Geschäftsmann aus Bischweier eingestellt. Er war wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung angeklagt worden. Seine Firma wurde beschuldigt, im Zeitraum vom 28. bis 30. Oktober vergangenen Jahres bei Sanierungsarbeiten in der Kläranlage in Aach illegal Klärschlämme mit einem Schlauch durch den Gullischacht in die Glatt abgelassen und dadurch eine Gewässerverunreinigung verursacht zu haben. Bei Gewässerproben wurden stark erhöhte Ammoniumwerte festgestellt.

Im Rahmen der Sanierungsarbeiten seien Betonschlämme angefallen, die die Firma seines Mandanten ordnungsgemäß in Fässern entsorgt habe, sagte der Anwalt des Angeklagten auf Nachfrage von Amtsgerichtdirektor Albrecht Trick zu den Vorwürfen. Die Firma sei spezialisiert auf solche Arbeiten und beschäftige sich fast ausschließlich in dem Bereich. Außerdem seien die Sanierungsmaßnahmen an besagtem Wochenende fast abgeschlossen gewesen, nur noch letzte Schlammreste seien ordnungsgemäß in einem Container entsorgt worden. Sein Mandant sei davon überzeugt, dass keiner seiner Mitarbeiter illegal Klärschlämme in den Gulli gepumpt habe, so der Anwalt. Der Firmenchef sei erst nach dem Wochenende auf den Vorfall aufmerksam gemacht worden.

Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst

Der Angeklagte selbst sprach von einer Bauzeit von fünf bis sechs Monaten in der Aacher Kläranlage und von fähigen Mitarbeitern. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Als Zeuge informierte ein Kommissar des Polizeipräsidiums Tuttlingen darüber, dass er vom Abwasserzweckverband benachrichtigt worden sei und daraufhin die Ermittlungen aufgenommen habe. Diese hätten ergeben, dass an besagtem Wochenende noch drei Mitarbeiter der Firma mit letzten Sanierungsarbeiten in der Kläranlage tätig waren. Das Becken sei bereits abgepumpt gewesen.

Ein weiterer Kommissar vom Revier Rastatt berichtete, dass sich der Angeklagte bei der Befragung zu dem Vorfall kooperativ gezeigt habe und dass es mit dessen Firma bisher keinerlei Probleme gegeben habe.

Der Betriebsleiter der Kläranlage und ein weiterer Mitarbeiter des Klärwerks sagten, dass die Werte während der Bauphase zwar leicht erhöht gewesen seien, nicht jedoch in dem Maße wie nach besagtem Wochenende. Nach dem Wochenende seien keine Schlammbehälter mehr vor Ort gewesen, ein Schlauch habe noch auf dem Schacht gelegen. Aus diesem habe man die Proben entnommen. Der Ammoniumwert am Donnerstag, 27. Oktober, habe bei 8,8 gelegen, am Samstag dagegen bei 29,10. Demzufolge müsse es von Freitag auf Samstag die erste Einleitung in die Kläranlage gegeben haben, vermuteten sie. Außerdem war einem Beschäftigten des Klärwerks am Samstag aufgefallen, dass ein Schachtdeckel innerhalb der Anlage ziemlich verschmutzt war. Um einen so hohen Wert zu erhalten, müssten schon ein paar hundert Liter illegal entsorgt worden sein, so der Betriebsleiter.

Richter Trick fragte sich, warum jemand so etwas machen sollte. Etwa um Geld zu sparen, weil keine Fässer mehr da waren? Oder weil es sich nicht mehr lohnte, ein neues Fass für die Klärschlämme zu holen?

Um Klarheit in die Vorgänge zu bringen, sollten vier Arbeiter der Firma befragt werden, die die Sanierungsarbeiten ausgeführt hatten. Allerdings gab es schon bei der Vorabbelehrung des Richters große Verständigungsprobleme, denn die Arbeiter sprachen nur Polnisch, Slowakisch und Französisch. Für die Vernehmung hätte ein weiterer Verhandlungstermin mit drei Dolmetschern angesetzt werden müssen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Rottweil stellte der Richter das Verfahren ein.