Gefährlich, weil unbeschrankt: Der Bahnübergang in Aach soll sicherer werden. Foto: Sannert

Unbeschrankter Übergang ist gefährlich. Vor Entschärfung der Gefahrenstelle sind allerdings noch einige Fragen zu klären.

Dornstetten-Aach - Der unbeschrankte Bahnübergang in Aach ist gefährlich. Hauptgrund für die vielen Unfälle ist das rote Lichtzeichen, das bei tief stehender Sonne von Autofahrern häufig übersehen wird. Ortschaftsrat und Gemeinderat sehen sich in der Pflicht.

Dass sich am baulichen Zustand des Bahnübergangs etwas ändern muss, darin waren sich in der Sitzung am Dienstagabend alle Stadträte einig. Die Frage war nur – wann und wie? Und darüber wurde ausführlich diskutiert.

Man müsse froh sein, dass bei den zum Teil schweren Unfällen noch keiner mit Todesfolge war, bemerkte Bürgermeister Bernhard Haas. Das Kernproblem sieht er in der fehlenden Beschrankung des Bahnübergangs. Diese hätten er und Landrat Klaus Michael Rückert in einem gemeinsamen Schreiben an die Deutsche Bahn bereits 2013 gefordert.

Bislang sei jedoch nichts geschehen, außer dass ein akustisches Signal angebracht worden sei, das jedoch nur für Fußgänger eine zusätzliche Sicherheit darstelle.

Haas informierte das Gremium über Verkehrsschauen und den Wunsch des Ortschaftsrats Aach, die Planung voranzutreiben. Die Bahn beabsichtige, so Haas weiter, 300 ihrer insgesamt 1000 Bahnübergänge in den kommenden zehn Jahren umzubauen. Seine Idee: durch eine Planung seitens der Stadt den Bahnübergang Aach in der langen Liste nach vorne zu schieben. Der Bürgermeister schlug dem Gemeinderat deshalb vor, einen entsprechenden Planungsauftrag an das Büro Kirn in Aach zu vergeben.

Der Plan sollte die Angleichung der Straße und anfallende Tiefbauarbeiten, nicht jedoch die technischen Anlagen enthalten, die von der DB selbst geplant werden. Haas schlug vor, sinnvollerweise auch gleich die Dornstetter Straße vom Bahnübergang bis zur Einmündung "Im Rank" mit in die Planung aufzunehmen, auch weil in diesem Bereich kein durchgängiger Gehweg vorhanden sei. Geklärt werden müsse zudem, welche Tonnagebeschränkung künftig für Lastwagen gelten soll, so Haas weiter. Stadtrat Fritz Fahr (Freie Wähler/CDU) schlug vor, das Ende des Planfeststellungsverfahrens abzuwarten. Denn sollte die Unterführung kommen, könne auf einen Gehweg verzichtet werden. "Stand heute", so Haas, "ist die Unterführung im Planfeststellungsverfahren drin." Eine Garantie, ob sie auch drin bleiben wird, könne er allerdings nicht geben.

"Auch wenn kein Haltepunkt kommen würde, müsste man den Bahnübergang machen", konterte Karlheinz Raisch (Freie Wähler/CDU) und sprach sich auch im Namen des Aacher Ortschaftsrats für eine schnelle Planung aus, in die zudem der untere Teil der Dornstetter Straße eingebunden werden sollte. "Da muss man auch was machen", forderte Raisch mit Blick auf Kanäle und Fahrbahnbelag.

Laut Bürgermeister soll es in spätestens einem halben Jahr einen sogenannten Erörterungstermin mit der Bahn geben. Danach könne er mehr zur Unterführung sagen, so Haas. Der Anfrage von Joachim Kumm (SPD), auch den Autoverkehr durch eine Unterführung zu leiten, erteilte er aufgrund früherer Gespräche und enormer Kosten eine klare Absage.

Christoph Mannheimer (Freie Wähler/CDU) unterbreitete dem Gremium schließlich einen Kompromissvorschlag: In den Haushaltsplan 2016 soll eine Planungsrate aufgenommen und mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dann dürfe die Planung erst in Auftrag gegeben werden, wenn klar sei, ob die Unterführung kommt oder nicht. Seine Fraktionskollegin Pascale Peukert erweiterte den Vorschlag noch. Sollte die Entscheidung länger als ein halbes Jahr auf sich warten lassen, "machen wir einen Knopf dran".

Bürgermeister Haas änderte daraufhin den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat schließlich dafür aus, eine Summe zwischen 20 000 und 30 000 Euro als Planungsrate in den kommenden Haushaltsplan für die Überplanung des Bahnübergangs Aach und der Dornstetter Straße einzustellen. Frühestens nach einem Termin mit der Bahn oder nach einem Gemeinderatsbeschluss darf die Verwaltung demnach die Planung vergeben.