Durch eine neue Vorgabe des Eisenbahnbundesamts müssen alle Bahnübergänge verpflichtend mit Schrankenanlagen nachgerüstet werden. Foto: Günther

Zwingende Voraussetzung für Bau der Haltepunkte. Unterführung kostet circa 535 000 Euro.

Dornstetten - Die Bahnübergänge in Dornstetten und Aach waren Thema der jüngsten Sitzung des Dornstetter Gemeinderats.

Seit fast eineinhalb Jahren läuft das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Bahnhaltepunkte in Dornstetten und Aach sowie für den Rückbau des Bahnsteigs am derzeitigen Bahnhof. Für Ende Juli ist nun der Erörterungstermin dazu angesetzt. Vorab aber gibt es noch unterschiedliche Fragen zu klären.

Denn der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt Dornstetten und der DB Netz als Eigentümer der Bahnstrecke Freudenstadt-Eutingen, die die notwendige Fußgängerunterführung regelt, ist eine zwingende Voraussetzung für den Bau dieser Haltepunkte.

Ohne Unterführung und ohne diese Kreuzungsvereinbarung können die Bahnhaltepunkte nicht gebaut werden. Wie Hauptamtsleiter Oliver Zwecker ausführte, ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung für den Haltepunkt Aach der Neubau einer Fußgängerunterführung mit Halbschranken. Der Grund: An Bahnübergängen darf Rotlicht nur 90 Sekunden lang blinken. Wenn aber künftig die Züge in Aach halten, kann diese 90-Sekunden-Regelung nicht eingehalten werden.

Die Unterführung war von Beginn an mit eingeplant. Durch sie und den Rückbau des bisherigen Fußweges über den Bahnübergang soll verhindert werden, dass Fußgänger, die unmittelbar vor der Einfahrt des Zuges vor Ort ankommen, versuchen, den Bahnübergang zu überqueren, um so ihren Zug noch zu erreichen. Sowohl die DB Netz als auch die Albtalverkehrsgesellschaft halten dieses Risiko – wohl aufgrund vergangener leidvoller Erfahrungen – für hoch.

Die Kosten für den Bau dieser Fußgängerunterführung werden auf 535 000 Euro geschätzt. Weil für die gesamten zuschussfähigen Kosten von einem Fördersatz von 75 Prozent ausgegangen wird, belastet die Baumaßnahme die Dornstetter Haushaltskasse mit rund 130 000 Euro. Ferner kann die Stadt etwaige künftige Kosten für Bauunterhaltung der Unterführung oder für weitere Baukosten mittles einer Ablösesumme an die DB Netz abtreten. Die von der Bahn dafür veranschlagte Ablösesumme beträgt zusätzlich 115 000 Euro.

Eine weitere Regelung betrifft die vorhandenen Bahnübergänge. Durch eine neue Vorgabe des Eisenbahnbundesamtes müssen alle Bahnübergänge verpflichtend mit Schrankenanlagen nachgerüstet werden. Dornstetten hat vier Bahnübergänge: Neben dem Übergang in der Dornstetter Straße in Aach sind dies noch die Bahnübergänge Bahnhofstraße, Brunnenberg und Lattenberg. Allerdings wären die Modifikationen am Bahnübergang Bahnhofstraße bei den Bauarbeiten für die Bahnhaltepunkte sowieso notwendig gewesen. Auch die Anlage des Bahnübergangs Brunnenberg hätte aufgrund ihres Alters (Technikstand 1957) in den nächsten Jahren auf alle Fälle ausgetauscht werden müssen.

Dass nun aber auch die – wie einige Räte scherzhaft meinten – fast nur von Schnecken und Kühen benutzte Bahnübergang Lattenberg bis spätestens 2022 erneuert werden muss, stieß einigen Räten sauer auf. Zumal diese Maßnahme nicht in die Zuschussmaßnahmen der Haltepunkte integriert werden kann.