Gremium: Ja zu Bebauungsplanänderung

Dornstetten. Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat Dornstetten in seiner jüngsten Sitzung die vierte Änderung zum Bebauungsplan "Hinterer Brunnenberg". Sie soll den Bau von Stützbauwerken wie Mauern, aber auch Geländeaufschüttungen oder -abgrabungen, genauer regeln. Letztere sind künftig "auf das für die geplante Nutzung erforderliche Maß zu beschränken".

Stützbauwerke auf eine Höhe von maximal 1,50 Metern beschränkt

Der anfallende Erdaushub soll, soweit möglich, auf dem Grundstück verbleiben. Für Stützbauwerke gilt: "Sie sollten sich auf das absolut notwendige Maß von maximal 1,50 Metern Höhe beschränken."

Bei höheren Stützbauwerken muss ein horizontaler Versatz mit Begrünung von mindestens einem Meter in der Tiefe hergestellt werden. Bei mehreren Mauern dürfen diese höchstens eine Höhe von einem Meter haben.

Der Gemeinderat hatte im März den Aufstellungsbeschluss gefasst und musste sich nun mit den Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange befassen. Kritische Äußerungen gab es von ihnen keine – im Gegenteil.

Von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt wurde "die Begrünung der höheren Stützmauern" sogar begrüßt.

Und so fiel die Zustimmung des Gemeinderats zur Bebauungsplanänderung einstimmig aus.