Gemeinderat beschließt Neufassung der Friedhofsordnung

Dornhan (te). Eine Neufassung der Friedhofssatzung mit Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung hatte der Gemeinderat Dornhan in seiner jüngsten Sitzung verabschiedet. Hauptpunkt war dabei die Neuberechnung der Gebühren unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung.

Bei den Bestattungsgebühren strebt die Stadt Dornhan künftig einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent an. Bei den Grabnutzungsgebühren sollen 70 Prozent gedeckt werden. Der Satzungsänderung waren eine Verordnung aus dem Gemeindetag sowie Beratungen aus dem Gemeinderat vorangegangen.

Mit der Änderung der Gebührensatzung gehen in Einzelbereichen erhebliche Preisänderungen einher. "Markant" nannte Bürgermeister Markus Huber die Änderungen bei den Nutzungsgebühren für Rasenerdgräber sowie anonyme Erdgräber. Ab 1. Januar 2013 werden diese statt mit je 1300 Euro nur noch mit 870 Euro veranschlagt. Spürbar teurer hingegen soll die Überlassung von Wahlgräbern werden. Bei einem regulären Wahlgrab steigen die Kosten um 290 Euro auf 770 Euro, bei einem Urnenwahlgrab um 180 Euro auf 420 Euro. Kostenlos soll ab 2013 hingegen die Bereitstellung des Kühlsargs erfolgen. Bei einer Enthaltung wurde die Neufassung der Friedhofssatzung vom Rat mehrheitlich beschlossen.